Diskussion:Mofa
Widerspruch 1
"In Deutschland darf man diese Fahrzeuge auch ohne Prüfbescheinigung fahren,(und für matthiase gar net also der mülla und derr reto und der timol die haben so nen schein udn die fajhren lustig mit ichren mopeds und denen macht das sapss ja und das ist audch ganz schnell das fich ja und ic hhabe keins) man muss lediglich 15 Jahre alt sein." versus "In Deutschland ist zum Führen eines Mofas eine Prüfbescheinigung erforderlich, die durch eine theoretische Prüfung sowie eine praktische Fahrstunde erlangt werden kann."
das schließt sich aus. --84.61.218.152 08:27, 10. Aug 2006 (CEST)
Motoroller
Was man kaufen darf, ist ja nicht zusämmenhängend mit dem, was man fahren darf. Darum ist dieser satz IMHO falsch: In der Schweiz dürfen 14- und 15-Jährige keine Motorroller kaufen; sie sind auf klassische Mofas (mit Pedalen) angewiesen. --Shef 23:37, 24. Sep 2006 (CEST)
Österreich
Soviel ich weiß gibt es auch in Österreich seit ein paar Jahren sowas wie einen "Mofaführerschein". -MrBurns 06:14, 27. Mär. 2007 (CEST)
Formulierung in einem "Fachtext"
"Sie können aber auch zum Treten benutzt werden, wenn beispielsweise der Motor kaputt gegangen oder das Benzin aufgebraucht ist." Sowas in einem Sachtext zu schreiben, ist ja mehr als laienhaft.
- S. u. Maikel 11:49, 25. Aug. 2009 (CEST)
Blinker...
Der Artikel erscheint insgesamt etwas holperig. Insbesondere die unterschiedlichen Regelungen zwichen A-D-CH fallen etwas verquer aufeinander. Und die Aussage, dass Mofas keine Blinker hätten (so plakativ) kommt auch nicht hin: Habe 1996 eine neue Herkules Prima 5S (Baujahr 1995 oder 1996) erhalten - die hatte eine vollwertige, serienmäßige Blinkeranlage - und übrigens auch keine Pedale, sondern Fußrasten und Kickstarter (kein E-Starter). Dieses Mofa leitete sich direkt von der klassischen Herkules Prima 5 ab, einem der Inbegriffe des (altmodischen) Mofas. Aussagen, dass Mofas quasi generell immer Pedale und keine Blinker hätten, treffen also nicht unbedingt zu... TomGaribaldi 23:26, 2. Mai 2010 (CEST)
FeV §76 Satz 4; Ablauf des 15ten Lebensjahres
In der Fahrerlaubnisverordnung §76 Satz 4 steht, das Personen die vor dem 1. April 1980 das 15. Lebensjahr vollendet haben, keine Prüfbescheinigung benötigen.
Wenn man am 01.04.1965 geboren ist, hat man mit Ablauf des 31.März 1980 sein 15tes Lebensjahr vollendet.
Deshalb ändere ich den Satz falls der Fahrer nach dem 31. März 1965 geboren ist in falls der Fahrer nach dem 01. April 1965 geboren ist
Grüße--92.194.27.219 00:35, 24. Mär. 2011 (CET)
Bitte Batavus nicht wieder aus der Liste Historischer Hersteller löschen!!
Wers nicht glaubt siehe hier! http://file1.npage.de/006467/63/bilder/batavus_pronto_25_bj._77_2.jpg --Jakobus69 (Diskussion) 01:12, 23. Jun. 2012 (CEST)
Mofas nicht von Moped
"Mofas, vom Moped mit Pedalen abgeleitet" ist offensichtlich Unfug, da Mopeds Pedale haben, wie man schon dem Wort ansehen kann. --80.171.175.17 18:38, 3. Feb. 2017 (CET)
Ungültige Verkehrszeichen
@Itti: Der Artikel ist leider zur Bearbeitung gesperrt!
Die in der aktuellen StVO nicht enthaltenen und damit ungültigen Verkehrszeichen sollten aus dem Artikel entfernt werden!
Auch die Bezeichnungen und Erläuterungen, die sich auf ehemalige jetzt ungültige Bedeutung der alten und nicht mehr gültigen StVO beziehen sind nicht angebracht. --Former111 (Diskussion) 11:46, 29. Mär. 2021 (CEST)
Mofa enthält E-Bike
Welchen Mehrwert bietet ZZ1022-15? Hat es nicht den selben Regelungsinhalt wie ZZ1022-11?--Juliabackhausen (Diskussion) 21:07, 28. Jul. 2022 (CEST)
- Gute Frage. Mit meinem S-Pedelec darf ich nicht auf Radwegen fahren, auch nicht auf solchen, die für Mofas freigegeben sind, weil es halt bis 45km/h mit Motorunterstützung fährt, und Mofas nur bis 25km/h schnell sind (bzw. offiziell sein dürfen;). Die "langsamen" Pedelecs zählen als "normale" Fahrräder, die dürfen sowieso auf Radwegen fahren, das Zusatzzeichen -11 geht also nur um Mofas. Das Zusatzzeichen -15 ist mir bisher noch nicht untergekommen. Da, wie gesagt, 25er-Pedelecs sowieso auf den Radweg dürfen, Mofas mit dem Schild -11, kann es eigentlich nur bedeuten, dass die 45er-Pedelecs auch mit -15 erlaubt sind. Aber sicher weiß ich es nicht, das ist mehr educated guessing. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 21:20, 28. Jul. 2022 (CEST)
- Hier beim BAST steht allerdings, dass diese E-Bikes auch auf 25km/h beschränkt seien, das ergibt für mich keinen Sinn, denn die werden afaik wie gewöhnliche Fahrräder behandelt. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 21:26, 28. Jul. 2022 (CEST)