Wassererkenntnis

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 29. Juli 2022 um 21:48 Uhr durch imported>Scripturus(3661047) (+ Beleg).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
[[Hilfe:Cache|Fehler beim Thumbnail-Erstellen]]:
Mittelalterliche Darstellung einer Wassermühle

Die Wassererkenntnis war eine spätmittelalterliche Steuer (Anerkennungsgebühr, Konzessionsabgabe), die der Landesherr für die Nutzung der Wasserkraft von Bächen und Flüssen erhob.[1] Abgabepflichtig waren u. a. die Besitzer von Wassermühlen, und mit Wasserkraft angetriebenen Hammerwerken und Schleifkotten. Mit Hilfe erhalten gebliebener Urbar werden Besitzstände, die Existenz ehemaliger Kotten und Information über den Steuerpflichtigen erforscht.

Einzelnachweise

  1. Wasser-erkenntnis. In: Rheinisches Wörterbuch. Band 9, Sp. 299 (woerterbuchnetz.de).