Diskussion:Philipp Auerbach
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.Neutralität und Belege
Der Artikel liest sich von vorne bis hinten wie aus reißerischen Leitartikeln zusammengeschustert. Aussagen wie „Er war ein Dorn im Auge“ sind emotionalisierende Pauschalurteile im freischwebenden Himmel der Vorurteile. Undistanziert, unkritisch und vor allem unbelegt werden Motive unterstellt (z. B. „Jüdische Verbände positionierten sich gegen Auerbach, da er gegen eine pauschale Wiedergutmachung war.“ und „Er überschritt oft seinen Kompetenz- und Zuständigkeitsbereich.“, „Der Richter rechnete Auerbachs Schicksal mit seinem eigenen auf.“), auch die Anbringung von Zitaten ohne Einzelnachweise ist unter aller Sau. --Asthma 09:46, 28. Mai 2008 (CEST)
- Ebenso unter aller Sau sind die Literaturangaben. Hozro 14:44, 28. Mai 2008 (CEST)
- Ich bemühe mich, das Schlimmste zu entfernen. Nicht zuletzt war ein Jude in einem hohen, politischen und umstrittenen Amt ist meiner Meinung nach nicht zumutbar. --Amurtiger 08:26, 30. Mai 2008 (CEST)
Lehrstück wofür ?
Der Fall Philipp Auerbach gilt als Lehrstück aus den 1950ern.
Wofür war der Fall denn ein Lehrstück ? Rainer E. 16:15, 1. Jun. 2008 (CEST)
- Ich werde den Satz streichen. --Amurtiger 11:58, 16. Jun. 2008 (CEST)
- Schon geschehen. --Amurtiger 11:59, 16. Jun. 2008 (CEST)
Belegbaustein
Literatur ist unten angegeben. Was genau wird angezweifelt? −Sargoth 12:52, 8. Dez. 2008 (CET)
- Aus welcher Literatur stammen die Aussagen im Abschnitt über den Gerichtsprozess? Insbesondere recht präzise Aussagen (zb NSDAP-Zugehörigkeiten, Anitsemitismus durch Medien und Aussagen) sind so nicht zurückverfolgbar. Bei sowas ist es immer sicherer, wenn Einzelnachweise vorhanden sind, auch hin Hinblick auf obige Kritik an Neutralität und Quellen (könnten ja noch Reste vorhanden sein, wie ja auch noch Stilfehler drin waren). Hätte das vielleicht statt Baustein hier schreiben sollen. ;) --StYxXx ⊗ 05:08, 10. Dez. 2008 (CET)
Rehabilitation
Ich wüsste gern noch mehr zur Rehabilitation. Wie kam es dazu? Was war das für ein Untersuchungssausschuss?: (Politiker?) Wurde das Urteil rechtsgültig aufgehoben? Das kann wohl nur ein anderes Gericht. Wurde festgestellt, dass das Urteil im Prozess nicht hinreichend begründet war? Gab es Verfahrens- und sonstige Fehler? - Usw. - Das wäre sicher noch interessant. -- TimHalldor 22:05, 12. Feb. 2009 (CET)
- Kein Wort über eine Rehabilitation hier noch hier.
- Ich schaffe es ab im Artikel.
- Marvoir 23:26, 14. Mär. 2009 (CET)
- Doch liest man hier :
- "Four years later he was posthumously cleared of all charges."
- Vielleicht gilt das als Quelle ?
- Marvoir 08:43, 15. Mär. 2009 (CET)
- Diese Site verweist auf United States Holocaust Memorial Museum, aber ich finde da keine Erwähnung von Auerbach.
- Marvoir 08:54, 15. Mär. 2009 (CET)
Philipp Auerbach
Wenigsten etwas was zur Erinnerung beiträgt. Gut eingearbeitet ist das Ganze im Roman, Das Landgericht von Ursula Krechel. Hardenburg (nicht signierter Beitrag von 84.172.153.42 (Diskussion) 18:20, 1. Nov. 2013 (CET))
Anwalt/Staatsanwalt
Im Wikipedia-Artikel über Josef Müller, damals bayer. Justizminister, heißt es, er habe eigens einen Staatsanwalt damit beschäftigt, Material gegen A. zu sammeln. Im Artikel über A. heißt es, Müller habe einen Anwalt damit beschäftigt. Das sollten Berufene richtigstellen. Wenn es erlaubt wäre, würde ich es selbst tun. --94.220.78.209 15:54, 5. Dez. 2014 (CET)
- Freilich ist es erlaubt mit Belegen richtigzustellen, keine Frage. M.W. hat J.M. damals einen Staatsanwalt beschäftigt.MFG --jobam (Diskussion) 16:48, 5. Dez. 2014 (CET)
"Auerbach" vs. "Auer"
Weshalb wird A. im Text mehrfach "Auer" genannt? (Leben nach 1933: "... Im Lager St. Cyprien zeigte sich wieder Auers Organisationstalent. (...) Zeitweise beschäftigte die Gestapo Auer als Dolmetscher.") Ist das ein Rechtschreibfehler oder hat er seinen Namen im Exil geändert/verkürzt? --OnlyMe (Diskussion) 16:48, 17. Jul. 2016 (CEST)
- danke für den Hinweis. Ich habe das geändert. Ansonsten muss es belegt werden. --Goesseln (Diskussion) 17:37, 17. Jul. 2016 (CEST)
Literatur
Der Artikel ist mittlerweile gut mit Literatur belegt. Alle Aussagen werden entweder in der Einzelnachweisen oder der Literatur nachgewiesen. Es besteht also kein Anlaß den Artikel durch Weglassen von Details von seiner Kritik an den politischen Verhältnissen in Bayern und im Bund anfang der 1950er Jahre zu befreien, wie hier.[1]? Gruß --Orik (Diskussion) 00:14, 22. Sep. 2019 (CEST)
- "Kritik an den politischen Verhältnissen in Bayern und im Bund" ist wohl kaum worum es hier geht. Die Unterschiede zwischen den Versionen bestehen aus folgendem:
- Die Einleitung sollte das Urteil, dass dann zum Selbstmord geführt hat enthalten. Zuvor wurde zwar ein Zusammenhang zwischen Urteilsverkündung und Suizid erwähnt, aber nicht um welches Urteil es sich handelte.
- Eine pauschale Qualifizierung des Gerichts als "ehemalige Nationalsozialisten" geht zu weit, auch wegen der (wohl beabsichtigten) Suggestivwirkung. Die individuellere Darstellung weiter unten ist dagegen in Ordnung.
- Formulierungen wie "1× Erpressungsversuch, 3× Bestechung" sind wohl kaum enzyklopädischer Stil. Es würde sich auch niemand so ausdrücken, wohingegen "Bestechung in drei Fällen" üblicher Sprachgebrauch ist. Str1977 (Diskussion) 02:48, 22. Sep. 2019 (CEST)
Überarbeitungsbedarf
Der Artikel ist in Teilen nicht gut formuliert. Dafür bin ich In geringem Anteil verantwortlich. Der Artikel kann daher einige Überarbeitung vertragen. Dazu muss man natürlich die angegebene Literatur verwenden. Ich werde mich demnächst darum kümmern. --Orik (Diskussion) 10:49, 1. Jan. 2020 (CET)
FAZ-Artikel 16.08.2022 über Philipp Auerbach
FAZ.de, 16.08.2022: Zum Tod von Philipp Auerbach - Kein Leben im Land der Täter. --Treck08 (Diskussion) 12:16, 21. Aug. 2022 (CEST)
- schon seit dem 16.8. im Artikel. --Nordlicht3 (Diskussion) 22:05, 21. Aug. 2022 (CEST)