Wikiup Diskussion:Schiedsgericht/Regeln
Befangenheit
Folgenden Zusatz zum umseitigen Abschnitt Befangenheit würde ich gern zur Diskussion stellen:
Sobald ein Verfahrensbeteiligter bei einem oder mehreren Schiedrichtern die Vermutung der Befangenheit äußert, so gilt die Befangenheit zunächst, bis zu ihrer endgültigen Klärung, als schwebend wirksam.
Diese Passage sollte nach dem zweiten Absatz, also nach ...nicht als Umgehung der Sperre eingefügt werden.
Begründung
In einem kürzlich verhandelten Fall hat die bisher unklare Regelungs-Situation zu Missverständnissen geführt, auf die ich damals hinwies.[1] Da in Zukunft ähnlich gelagerte Fälle denkbar sind, scheint es mir sinnvoll zu sein, diese Regelungslücke zu schließen. Da ich einer denkbaren Präzisierung durch das Schiedsgericht aus eigenenr Initiative nicht vorgreifen wollte, habe ich zunächst eine Weile abgewartet. Selbstverständlich besteht in dieser Frage auch kein Eilbedarf, die frisch gewählten neuen Schiedsrichter sollten sich in aller Ruhe mit der Frage auseinandersetzen können. Meine Anregung sollte nicht als Kritik an dem konkreten Vorfall missverstanden werden.
Vielmehr würde ich mir wünschen, daß die jetzt entdeckte Unvollständigkeit im Regelwerk geschlossen werden möge, um beim Umgang mit der sensiblen Thematik eine über jeden Zweifel erhabene Prozessführung zu ermöglichen. Der Schaden, der durch die zunächst als schwebend gegeben betrachtete Befangenheit entsteht ist gering, denn die Regeln zur Klärung der Frage funktionieren unproblematisch. Demgegenüber könnnen Aktionen von im Nachhinein als befangen erkannten Schiedsrichtern, im Verlauf der bis zu sieben Tagen lang laufendenden Beschlussfindung, den Prozessverlauf in nur schwer wieder rückgängig zu machender Weise beeinflussen.
Mit freundlichen Grüßen vom --Eloquenzministerium (Diskussion) 21:55, 13. Mai 2015 (CEST)
Änderungen am Text
Hallo, in den vergangenen Wochen habe ich die Regeln zum Schiedsgericht an verschiedenen Orten durchgesehen. Danach habe ich mir zusammen mit Grueslayer die vorliegende /Regeln-Seite angesehen. Nach einem Beschluss des SG heute abend in der Telefonkonferenz habe ich die vereinbarten Änderungen gerade implementiert. Es handelt sich vor allem um kleinere Umformulierungen, ausdrückliche Erläuterungen und das Beseitigen von Redundanzen. Besten Gruß Ziko (Diskussion) 22:44, 30. Okt. 2017 (CET)
6.3 Entscheidung
Es steht bisher: "Sofern das Schiedsgericht über Maßnahmen abstimmt,[14] veröffentlicht jedes SG-Mitglied zusätzlich zu seiner Abstimmung eine individuelle Begründung.[15]" Ich möchte anregen einen Zusatz hinzuzufügen. Zum Beispiel: "In einem Extra-Abschnitt besteht zudem die Möglichkeit, die Abstimmung noch ausführlicher zu begründen." Vielleicht mögt ihr ja mal darüber beraten. Freundlicher Gruß--2A02:8108:473F:A638:7C7A:26FF:6A96:9C33 14:34, 3. Mai 2020 (CEST)
Danke
Das war immer völlig unverständlich. Insofern danke für die Bereinigung, --He3nry Disk. 11:49, 30. Jul. 2022 (CEST)
- Hallo He3nry, der Hintergrund der damaligen Regelung war, dass Schiris, die abgelehnt haben wegen Zeitmangel oder der Meinung einer Unzuständigkeit oder Hoffnungslosigkeit und sich nicht ausreichend mit der Anfrage beschäftigt haben, auch nicht abstimmen. Jetzt haben wir es geändert, in der Hoffnung, dass nicht ausreichend eingelesene Schiris sich freiwillig einer Abstimmung enthalten. --Ghilt (Diskussion) 14:28, 30. Jul. 2022 (CEST)
Befangenheit 2
Ich vermute mal, dass Ihr das schon von Euch aus auf der Liste habt, aber für Befangenheitsanträge sollte es im Prozess einer SG/A eine Frist geben. Wenn die Schiedsrichter das Verfahren eröffnet haben, sollte die Besetzung feststehen. Die Situation, dass das SG einen Befangenheitsantrag nach Votum bearbeiten muss, erscheint mir absurd, --He3nry Disk. 08:28, 28. Aug. 2022 (CEST)
- Wir werden das besprechen. Einerseits ist es zugegebenermaßen seltsam, andererseits auch kein großer Aufwand, darüber abzustimmen. --Ghilt (Diskussion) 09:01, 28. Aug. 2022 (CEST)
- Grundsätzlich muß ein Befangenheitsantrag zu Beginn des Verfahrens gestellt werden. Daher sollte das SG mMn auch generell auf einen frühen Zeitpunkt der Ablehnung hinarbeiten. Die Besetzung des SG's ist ja, von Krankheit abgesehen, im Vorfeld weitgehend bekannt. Nach Beginn muss die Ablehnung wegen später eingetretener oder bekannt gewordener Ablehnungsgründe idR unverzüglich erfolgen, sobald die Umstände, auf welche die Ablehnung gestützt wird, bekannt geworden sind. MfG, --Brodkey65|...„Am Ende muß Glück sein.“ 09:56, 28. Aug. 2022 (CEST)
- Im echten Leben gibt es §43ZPO um solchen Unsinn zu verhindern: Eine Partei kann einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit nicht mehr ablehnen, wenn sie sich bei ihm, ohne den ihr bekannten Ablehnungsgrund geltend zu machen, in eine Verhandlung eingelassen oder Anträge gestellt hat.
- Ich halte es aber für noch größeren Unsinn nur wegen Scientia die SGR aufzublähen. Man könnte durchaus fragen, ob Befangenheitsanträge von jemanden der kein ungesperrtes Konto mehr hat überhaupt zulässig sind. Scientia wurde nie für die SGA entsperrt. --Der-Wir-Ing ("DWI") (Diskussion) 11:04, 28. Aug. 2022 (CEST)