Grüner Punkt

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Die Marke Der Grüne Punkt, teils auch nur Der Punkt genannt, ist weltweit geschützt und gilt überwiegend in Europa als Finanzierungszeichen für die Teilnahme an dualen Sammel- und Verwertungssystemen. Das Piktogramm wird für fast alle europäischen dualen Sammel- und Verwertungssysteme in der Mülltrennung angeboten, ist allerdings nur in wenigen Ländern vorgeschrieben.[1] Es ist international (weltweit) ein geschütztes Markenzeichen, und wird über Lizenznahme abgewickelt.[2]

Das Piktogramm besagt, dass so gekennzeichnete Verpackungen eines Produktherstellers bzw. -vertreibers an einem Dualen System beteiligt sind und der Hersteller den Beitrag zur Finanzierung der Verpackungssammlung und -verwertung vorab für die Verpackung übernommen hat.[3] Die Verpackungsmaterialien wandern in die Abfallsammlung der dualen Systeme, die über die Beteiligungsentgelte finanziert werden. Mit den Beteiligungsentgelten wird in Deutschland die Sammlung, Sortierung und Verwertung durch Entsorger finanziert. In den meisten Staaten übernimmt ein privatwirtschaftliches Unternehmen – oder einige wenige – die Abwicklung der Vergabe der Lizenzen und die Abrechnung und Verteilung der gesetzlichen Abgaben an die Entsorger. Die Bedeutung von mit dem „Grünen Punkt“ gekennzeichneten Verkaufsverpackungen für den Konsumenten ist also: „Kann (restentleert) in die getrennte Sammlung für Verpackungen entsorgt werden“ – wie er zu trennen ist, ist etwa in den Abfallkalendern der Kommunen oder über die Webseiten der dualen Systeme[4] nachzulesen.

Das Piktogramm besteht aus zwei in Kreisform miteinander verschlungenen Pfeilen in unterschiedlichen Farben. Der Punkt muss nicht grün sein, teils kann er auch schlicht der Verpackungsfarbe angepasst werden[3], um weitere Kosten für zusätzliche Druckfarben einzusparen.

Das System wurde 1991 von der Duales System Deutschland GmbH entwickelt. Seit 1997 ist der Grüne Punkt in der Richtlinie 94/62/EG[5] geregelt. Das Zeichen wurde von Lars Oehlschlaeger entworfen, der sich dabei an das Symbol für Yin und Yang anlehnte.[6]

Mit Inkrafttreten der aktuellen Fassung der Verpackungsverordnung zum 1. Januar 2009 besteht keine Pflicht mehr, das Registrierungssymbol „Grüner Punkt“ auf registrierten Verpackungen anzubringen.

Nationales

Verpackung, links Kennzeichnung mit EAN-Nummer und Barcode (Artikelnummer), rechts von oben nach unten: PAO-Symbol „Verwendung 12 Monate nach Öffnen“, Grünem Punkt „In den Müll entsorgen“ und SPI-Symbol „LDPE“ (Polyethylen, daher als Kunststoff zu trennen)

Die Schweiz verwendet nicht den Grünen Punkt, sondern in der Swiss Recycling (Verein Schweizerischer Recycling Organisationen) eigenständige Zeichen, die teils an den Standard CEN/CR 14311[8] angelehnt sind (CEN recycling aluminium.svg).[9]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Fragen und Antworten, Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH.
  2. Was bedeutet der „Grüne Punkt“? (Memento vom 10. Oktober 2012 im Internet Archive), Wirtschaftskammer Österreich.
  3. a b Grüner Punkt (Verpackungskennzeichen) (Memento vom 16. November 2011 im Internet Archive), lk-konsument.at.
  4. Recycling für Deutschland.
  5. Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle, Datum des Inkrafttretens: 29. Januar 1997 (eur-lex).
  6. Melanie Amann: Der Grüne Punkt. Volk der Trenner und Sammler, FAZ vom 30. Oktober 2010, abgerufen am 31. Oktober 2010.
  7. Der Punkt als Zeichen von Verantwortung. Abgerufen am 2. Januar 2020., ara.at
  8. CEN CR 14311:2002 Packaging – Marking and material identification system
  9. vergl. – Texte und Piktogramme (Memento vom 23. März 2010 im Internet Archive), swissrecycling.ch (pdf online).