Münchhausen-Stellvertretersyndrom

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Klassifikation nach ICD-10
Eintrag fehlt Eintrag fehlt
T74.8 Sonstige Formen des Missbrauchs von Personen
Y07.- Sonstige Misshandlung
Z61.6 Probleme mit Bezug auf vermutete körperliche Misshandlung eines Kindes
ICD-10 online (WHO-Version 2019)

Das Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom (englisch MSBP Munchausen Syndrome by Proxy, Munchausen by Proxy Syndrome oder FDP Factitious Disorder by Proxy), benannt nach Hieronymus Carl Friedrich von Münchhausen (dem sogenannten Lügenbaron), ist das Erfinden, Übersteigern oder tatsächliche Verursachen von Krankheiten oder deren Symptomen bei Dritten, mehrheitlich Kindern, meist um anschließend eine medizinische Behandlung zu verlangen und/oder um selbst die Rolle eines scheinbar liebe- und aufopferungsvoll Pflegenden zu übernehmen. Es handelt sich um eine subtile Form der Kindesmisshandlung, die bis zum Tod des Opfers führen kann.[1][2][3] Die Täter – 90 bis 95 Prozent sind Frauen – sind meistens die leiblichen Mütter.[2][4][5] Handelt es sich bei dem Opfer um einen Erwachsenen, so spricht man auch vom Münchhausen by Adult Proxy Syndrom.

Die Störung gehört wie das sogenannte Münchhausen-Syndrom zu den artifiziellen Störungen[6] und wurde als eigener Subtyp „nicht näher bezeichnete vorgetäuschte Störung“ im psychiatrischen Klassifikationssystem ICD-10 definiert.[7][8] Die vorgetäuschte Störung by proxy wurde zunächst nicht ins DSM-IV (1994) aufgenommen, da dies dazu benutzt werden könnte, Personen, die Kinder misshandeln, zu entlasten.[9] In der aktuellen Version des DSM-5 ist sie jedoch unter dem Begriff „Factitious Disorder Imposed on Another“ (301.51) spezifiziert.[10][11] Auch für die künftige ICD-11 werden derzeit Diagnosekriterien diskutiert.[12][13]

Epidemiologie

Diese Störung ist relativ selten. Allerdings werden vorgetäuschte Störungen als solche als „wahrscheinlich das häufigste nicht erkannte psychische Leiden“ definiert.[9] Die erste Beschreibung erfolgte im Jahr 1977 durch den Kinderarzt Roy Meadow von der Universität Leeds im Fachblatt The Lancet. Seitdem sind weltweit mehrere hundert Fälle dokumentiert und veröffentlicht worden.[14][15] Auffällig ist, dass dieses Verhalten fast ausschließlich Frauen – zumeist Mütter – zeigen, die in ihrem sonstigen Erziehungsverhalten als liebevoll und fürsorglich beschrieben werden.[2][16][17][18][19] Laut des Rechtsmediziners Martin Krupinski von der Universität Würzburg gehen konservative Schätzungen von 0,2 bis 0,4 Missbrauchsfällen pro 100.000 Kinder und Jugendlichen bis 16 Jahren aus. Andere Quellen schätzen bis zu 3 Fälle pro 100.000 Kinder.[20] Die Mortalitätsrate der Opfer liege je nach Studie zwischen 5 % und 35 %.[21]

Ursachen

Eine allgemein anerkannte Erklärung für diese Verhaltensweise gibt es in der medizinischen Fachliteratur bisher nicht. Meadow vermutete als Motiv die durch eine herbeigeführte Erkrankung des Kindes erzielte Aufmerksamkeit für sowie Zuwendung zur Täterin seitens der Angehörigen und des medizinischen Personals[4][5][22][23] (zu weiteren, möglichen Motiven, siehe unter Münchhausen-Syndrom).[24] Oftmals übten die Täterinnen in ihrer Lebensgeschichte vorher bereits selbstverletzendes Verhalten aus.[23][25] Auf Grund dessen ist es denkbar, dass die Täterinnen dazu übergehen, Kinder zu misshandeln, um sich nicht weiterhin selbst verletzen zu müssen. Die Übergänge zwischen Münchhausen-Syndrom und Münchhausen-Stellvertretersyndrom können auch fließend sein und beide Formen nebeneinander vorliegen oder lebensgeschichtlich ineinander übergehen.[5][23] In manchen Fällen konnte sogar eine intergenerationelle Weitergabe des Münchhausen-by-proxy-Syndroms belegt werden.[26] Charakteristisch scheint dabei eine sehr enge, „symbiotische“ Beziehung zu dem Kind zu sein.[5][23][27]

Psychopathologie

Nach Donna Rosenberg (1987) müssen vier Merkmale zutreffen:

  • Erkrankungen eines Kindes werden durch eine nahe Bezugsperson, beispielsweise die Mutter, fälschlich angegeben, vorgetäuscht oder künstlich erzeugt bzw. aufrechterhalten.
  • Das Kind wird, häufig wiederholt, zu medizinischen Untersuchungen und Behandlungen vorgestellt.
  • Die wahren Ursachen für das angegebene oder vom Kind gezeigte Beschwerdebild werden bei medizinischen Vorstellungen nicht angegeben.
  • Eventuell vorhandene akute Symptome oder Beschwerden beim Kind bilden sich zurück, wenn es zur Trennung von der verursachenden Person kommt.[28][29]

Zu den vorgetäuschten Krankheiten gehören häufig vom Arzt nicht oder nur schwer nachweisbare Symptome bzw. Erkrankungen wie z. B. epileptische Anfälle, Schizophrenie, Bulimie. Eine beinahe unbegrenzte Anzahl von vorgetäuschten Erkrankungen ist denkbar.[30]

Es wurde auch beschrieben, dass Täterinnen ihre Opfer bewusst vergiften, z. B. mit Medikamenten, um bestimmte Symptome hervorzurufen.[2][31] Nach der vorherrschenden Meinung haben viele der meist weiblichen Täter ein relativ gutes medizinisches Fachwissen, sind oftmals Angehörige einer medizinischen Berufsgruppe und können zu der erfundenen Krankheit auch auf Befragung die dazugehörigen Anzeichen nennen,[3] sodass der Charakter der „Krankheit“ nicht auffällt und nur die Häufung der Arztbesuche und die Beharrlichkeit, mit der eine Behandlung eingefordert wird, oder die Beobachtung der Reaktion der Mutter auf die Mitteilung von guten oder schlechten Befundergebnissen schließlich zu Misstrauen führt.[2][23][32]

Die Opfer werden nach den bisherigen Beschreibungen oft unter Druck gesetzt, so dass sie häufig Beobachtungen des Täters bei Arztbesuchen bestätigen. Gelegentlich drohen die Täter dem Opfer mit Selbsttötung (Suizid). Sollte das Opfer aus dem engen und durch solche Drohungen belasteten Verhältnis zum Täter ausbrechen, fällt dieser häufig in Depressionen.

Kaum strittig erscheint laut ASD-Handbuch Kindeswohlgefährdung, dass Kinder mit erfundenen, vorgetäuschten oder künstlich erzeugten Beschwerden nicht nur bei medizinischen Fachkräften, sondern auch wiederholt bei anderen mit Autorität ausgestatteten Stellen (z. B. Staatsanwaltschaft, Schule, Jugendamt, Gericht) vorgestellt werden.[33] Auch Falschanschuldigungen in Familiengerichtsverfahren wie der unbegründete Vorwurf sexuellen Missbrauchs von Kindern werden dem Münchhausen-by-proxy-Syndrom zugerechnet.[34] Das ASD-Handbuch Kindeswohlgefährdung empfiehlt in Fällen von Münchhausen-by-proxy-Syndrom eine zumindest vorübergehende Trennung des Kindes vom verursachenden Elternteil (häufig bessern sich dann schlagartig die Beschwerden des Kindes) sowie einen zumindest zeitweisen Eingriff in das elterliche Sorgerecht. Auch ein Sorgerechtswechsel kann indiziert sein.

Diagnose

Eine etablierte und zuverlässige Diagnostik oder klinisch erprobte Behandlung des Münchhausen-Stellvertreter-Syndroms gibt es angesichts der geringen Fallzahlen nicht. Aufgrund der relativ großen Gefahr von Falschbeschuldigungen wird die Störung häufig nicht bekannt bzw. die Diagnose zurückgehalten.[35] Als sicherste Diagnosemöglichkeit gilt die Videoaufzeichnung, die allerdings nur im klinischen Bereich praktizierbar ist.[16][17][18] Der österreichische Kinder- und Jugendpsychiater Max Friedrich lehnt die Videoüberwachung ab.[17] Außerhalb ärztlicher Observation getätigte Übergriffe sind schwer nachweisbar.[16][36]

Typischerweise wird ein Täter so lange Ärzte und andere Spezialisten aufsuchen, bis eine Bestätigung der angestrebten eigenen Diagnose erfolgt und eine entsprechende Behandlung beginnt.

Gefährdet ein Elternteil durch Vortäuschen oder Erzeugen von Krankheiten beim Kind das Kindeswohl (Münchhausen-by-proxy-Syndrom), ist der Entzug des Sorgerechts angezeigt (OLG Celle, 3. Februar 2006, FamRZ 06, S. 1478).

Kritik

Einige Experten vermuten eine hohe Zahl von Fehldiagnosen des Münchhausen-Stellvertreter-Syndroms, vereinzelt wird auch die Existenz des Krankheitsbildes als solches bezweifelt.[37][38]

Eine der bekanntesten und für die Beschuldigte fatalsten Fehlbeurteilungen war dabei der Gerichtsfall Sally Clark, wo der Kinderarzt Roy Meadow mit nachweisbar falschen Wahrscheinlichkeitsaussagen wesentlich zur Verurteilung der Mutter wegen zweifachen Kindsmordes beitrug.[39]

Meadow musste sich 2004 einer Untersuchung durch die britischen Aufsichtsbehörden stellen, da ihm falsche Schlussfolgerungen in gerichtlichen Gutachten vorgeworfen wurden. Die Untersuchung bezog sich auf Gerichtsgutachten, die die Wahrscheinlichkeit von zwei Fällen von plötzlichem Kindstod in einer Familie beinhalteten.[40] In England wurden daher 258 Fälle von Kindstötung (nicht speziell MSBP) neu aufgerollt, in denen er als Gutachter tätig war.[41][42]

Einige Urteile gegen angebliche Täterinnen wurden in der Folge aufgehoben. Meadow wurde 2006 wegen der fehlerhaften Analyse der statistischen Wahrscheinlichkeiten vom britischen General Medical Council gerügt, seine vorherige Streichung aus dem medizinischen Register jedoch aufgehoben.

Siehe auch

Literatur

Sachbücher

  • Sandra Fischer: Das Münchhausen-by-proxy-Syndrom. Familiendynamik, Warnsignale und Diagnostik. Grin, München 2017, ISBN 978-3-668-51915-2.
  • Marina Filchner: Das Münchhausen-by-proxy-Syndrom. Schuldunfähigkeit oder erbarmungsloses Kalkül? Studylab, München 2017, ISBN 978-3-96095-099-8.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Verena Mertens: Das Münchhausen-by-proxy-Syndrom und seine zivil- und strafrechtliche Bedeutung. In: Neue Juristische Online-Zeitschrift. Nr. 20, 2009, S. 1665–1681, hier S. 1665.
  2. a b c d e Die fürsorgliche Täterin. Neue Zürcher Zeitung (NZZ), Nr. 43, Zürich (Schweiz), 26. Oktober 2003, abgerufen: 30. Januar 2018. (Webarchiv: Die fürsorgliche Täterin (Memento vom 11. Februar 2018 im Webarchiv archive.today))
  3. a b „Ich war süchtig danach, mein Kind krank zu machen“ – Was geht in einer Mutter vor, die ihre Tochter immer wieder in Lebensgefahr bringt, damit sie sich kümmern kann? Die Geschichte einer Frau mit Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom. In: Brigitte. 26/2015. (Webarchiv (Memento vom 9. Februar 2018 im Webarchiv archive.today))
  4. a b R. Meadow: Munchausen Syndrome by Proxy. In: R. Meadow (Hrsg.): ABC of Child Abuse. 3. Auflage. 1997, S. 47–50, hier S. 48.
  5. a b c d Ulrich Sachsse: Proxy – dunkle Seite der Mütterlichkeit, Schattauer Verlag, 1. September 2015. ISBN 3-7945-3153-1. Zur Buchvorstellung: Ulrich Sachsse: Proxy-Mütter – Täterinnen und Retterinnen zugleich. Sonderdruck Psychologie Heute, auf: www.ulrich-sachsse.de/monitor/Dokumente (PDF; 2 S., 151 kB, archiviert (Memento vom 22. März 2019 im Internet Archive)).
  6. Therapie-Handbuch: Q 7.2 Artifizielle Störungen (H. J. Freyberger) (Memento vom 25. Mai 2010 im Internet Archive)
  7. Diagnostisches und statistisches Manual psychischer Störungen. DSM-IV. Übersetzt nach der vierten Auflage des Diagnostic and statistical manual of mental disorders der American Psychiatric Association. Hogrefe, Göttingen u. a. 1996, ISBN 3-8017-0810-1, S. 541.
  8. Diagnostic and statistical manual of mental disorders. DSM-IV-TR. 4th edition, text revision. American Psychiatric Association, Washington DC 2000, ISBN 0-89042-024-6, S. 517.
  9. a b Allen Frances, Ruth M. A. Ross: DSM-IV und ICD-10 Fallbuch. Fallübungen zur Differentialdiagnose nach DSM-IV und ICD-10. Hogrefe, Göttingen u. a. 2000, ISBN 3-8017-0916-7, S. 309 f.
  10. Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (DSM–5): „Factitious Disorder Imposed on Another“ (301.51)
  11. Guy E. Brannon, Glen L. Xiong, Ibrahim Abdulhamid, Michael P. Poirier: Factitious Disorder Imposed on Another (Munchausen by proxy). eMedscape, New York, 11. November 2015 (online).
  12. Hans-Peter Kapfhammer: Artifizielle Störungen. In: Der Nervenarzt. Bd. 88, Nr. 5, 2017, S. 549–570, doi:10.1007/s00115-017-0337-8.
  13. ICD-11: 6D71 Factitious disorder imposed on another: ICD-11 Beta Draft – Mortality and Morbidity Statistics. icd.who.int, abgerufen am 30. Januar 2018 (englisch).
  14. Gregory P. Yates, Marc D. Feldman: Factitious disorder: a systematic review of 455 cases in the professional literature. In: General Hospital Psychiatry. Bd. 41, 2016, S. 20–28, doi:10.1016/j.genhosppsych.2016.05.002.
  15. M. Caroline Burton, Mark B. Warren, Maria I. Lapid, J. Michael Bostwick: Munchausen syndrome by adult proxy: A review of the literature. J. Hosp. Med. 2015 January; 10(1): 32–35.
  16. a b c VOX: Grausame Mutterliebe, 17. März 2002. youtube.de, abgerufen am 28. Januar 2018.
  17. a b c ORF: Betrifft – Wenn Eltern zur Gefahr werden, 4. Juli 2001. youtube.de, abgerufen am 28. Januar 2018.
  18. a b ABC: Munchausen by Proxy Syndrome, November 1997. youtube.de, abgerufen am 28. Januar 2018.
  19. Prof. Ulrich Sachsse über das „Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom“, Teil 1, Teil 2, Teil 3, Schattauer Verlag auf youtube.de, abgerufen am 28. Januar 2018.
  20. Verena Mertens: Das Münchhausen-by-proxy-Syndrom und seine zivil- und strafrechtliche Bedeutung. In: Neue Juristische Online-Zeitschrift. Nr. 20, 2009, S. 1665–1681, hier S. 1666.
  21. Marion Hofmann-Aßmus: Münchhausen-by-proxy-Syndrom. Die Mutter als Täterin. In: Pharmazeutische Zeitung. Nr. 4, 2005.
  22. Die fürsorgliche Täterin. In: Neue Zürcher Zeitung. Nr. 43, 26. Oktober 2003, S. 87 (Online [abgerufen am 30. Januar 2018] – Archiv (Memento vom 22. März 2019 im Internet Archive)).
  23. a b c d e Volker Faust: Vorgetäuschte Gesundheitsstörungen. Psychiatrie heute, Kap. 1, 2017, Arbeitsgemeinschaft Psychosoziale Gesundheit, abgerufen am 10. Februar 2018, (PDF, 42 Seiten, 320 kB).
  24. Sammelreferenz, siehe: Dulz et al. (2011), Faust (2017), Institut für Rechtsmedizin (2017), Feldman (2004), Bools et al. (1994), Meadow (2002), Hamilton (2008), Noeker (2002), Sachsse (2005), Nowara (2005), Schreier (2004), Schreier & Libow (1993), Bools et al. (1994), Degener & Körner (2005), Sigal et al. (1991), Burton et al. (2015), Burton et al. (2015), Adams & Sutker (2001).
  25. Birger Dulz, Sabine C. Herpertz, Otto F. Kernberg (Hrsg.): Handbuch der Borderline-Störungen. 2., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage. Schattauer, Stuttgart 2011, ISBN 978-3-7945-2472-3.
  26. H. Kindler: Was ist unter dem Münchhausen-by-proxy-Syndrom zu verstehen? In: H. Kindler, S. Lillig, H. Blüml, T. Meysen, A. Werner (Hrsg.): Handbuch Kindeswohlgefährdung nach §1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD). 2006, S. 7-1–7-5, hier S. 7-2.
  27. Institut für Rechtsmedizin der Universität Leipzig (Memento vom 26. Juni 2007 im Internet Archive)
  28. Meinolf Noeker, Klaus M. Keller: Münchhausen-by-proxy-Syndrom als Kindesmisshandlung. In: Monatsschrift Kinderheilkunde. Bd. 150, Nr. 11, 2002, S. 1357–1369, doi:10.1007/s00112-002-0608-7, (Digitalisat (PDF; 378,32 kB)).
  29. Donna Andrea Rosenberg: Munchausen Syndrome by Proxy: medical diagnostic criteria. In: Child Abuse & Neglect. Bd. 27, Nr. 4, 2003, S. 421–430, doi:10.1016/S0145-2134(03)00029-2.
  30. B. Herrmann: Körperliche Misshandlung von Kindern. Somatische Befunde und klinische Diagnostik. Monatsschr. Kinderheilkd. 2002 (150):1324–1338, DOI:10.1007/s00112-002-0610-0 (PDF, 16 S., 528kb).
  31. Kind mit verseuchtem Wasser gespritzt: Junge Mutter wegen Kindesmisshandlung angeklagt. ra-online GmbH, 18. September 2015, archiviert vom Original am 25. September 2015; abgerufen am 23. September 2015: „Die 30-Jährige soll ihrem Sohn Substanzen verabreicht haben, die mit Speichel, Fäkalien, Blumenwasser und anderen Fremdstoffen vermischt waren. Der Junge über Monate im Krankenhaus. Zeitweise schwebte er demnach auf der Intensivstation in Lebensgefahr. Die Ärzte hätten eine Leukämie-Erkrankung vermutet, bis Flaschen mit der Bakterien verseuchten Lösung gefunden wurden.
  32. Gert Jacobi, Reinhard Dettmeyer, Sibylle Banaschak, Burkhard Brosig, Bernd Herrmann: Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern – Diagnose und Vorgehen. (Memento vom 18. März 2019 im Internet Archive) Deutsches Ärzteblatt, Jg. 107, Heft 13, 2. April 2010.
  33. H. Kindler: Was ist unter dem Münchhausen-by-proxy-Syndrom zu verstehen? In: H. Kindler, S. Lillig, H. Blüml, T. Meysen, A. Werner (Hrsg.): Handbuch Kindeswohlgefährdung nach §1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD). 2006, S. 7-1–7-5, hier S. 7-1.
  34. H. Kindler: Was ist über den Zusammenhang zwischen intellektuellen Einschränkungen der Eltern und der Entwicklung von Kindern bekannt? In: H. Kindler, S. Lillig, H. Blüml, T. Meysen, A. Werner (Hrsg.): Handbuch Kindeswohlgefährdung nach §1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD). 2006, S. 32-1–32-9, hier S. 32-2.
  35. siehe zu den Problematiken der Beweisführung Verena Mertens: Das Münchhausen-by-proxy-Syndrom und seine zivil- und strafrechtliche Bedeutung. In: Neue Juristische Online-Zeitschrift. Nr. 20, 2009, S. 1665–1681, hier S. 1678 ff.
  36. M. Bryk, P. T. Siegel: My mother caused my illness: The story of a survivor of Münchausen by proxy syndrome. In: Pediatrics. Bd. 100, Nr. 1, 1997, S. 1–7.
  37. David B. Allison, Mark S. Roberts: Disordered Mother or Disordered Diagnosis? Munchausen Syndrome by Proxy. The Analytic Press, Hillsdale NJ 1998, ISBN 0-88163-290-2.
    Loren Pankratz: Persistent Problems With the Munchausen Syndrome by Proxy Label. In: The Journal of the American Academy of Psychiatry and the Law. Bd. 34, Nr. 1, 2006, ISSN 0091-634X, S. 90–95, (Digitalisat (PDF; 53,76 kB)).
  38. Helen Hayward-Brown: False and highly Questionable Allegations of Munchhausen Syndrome by Proxy. 7th Australasian Child Abuse and Neglect Conference in Perth 1999.
  39. John Batts: Stolen Innocence. A Mother's Fight for Justice. The Story of Sally Clark. Ebury Press, London 2005, ISBN 0-09-190569-9.
  40. Wissenschaft.de: Statistik im Namen des Volkes (Memento vom 8. Februar 2009 im Internet Archive)
  41. Laura Nelson: Quashed convictions reignite row over British cot deaths. In: Nature. Bd. 427, 2004, S. 384, doi:10.1038/427384a.
  42. Sabine Rennefanz: Roy Meadow und die Mütter. In: Berliner Zeitung. 5. April 2004, abgerufen am 31. Oktober 2011.
  43. Frauke Schwier: Kindesmisshandlung, -missbrauch, -vernachlässigung unter Einbindung der Jugendhilfe und Pädagogik (Kinderschutzleitlinie). In: Leitlinien › Detail. Hrsg.: Kinderschutzleitlinienbüro, Berlin. Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF), 2022. Auf AWMF.org (Kurzfassung als PDF; 4,36 MB, Langfassung als PDF; 6,67 MB), abgerufen am 13. Juli 2022.