Kabinett Siebert

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Das Kabinett Siebert bildete vom 12. April 1933 bis 1. November 1942 die Landesregierung von Bayern.

Das Kabinett Siebert folgte dem kommissarischen Kabinett von Epp (NSDAP). Der gleichgeschaltete Bayerische Landtag kam am 28. und 29. April 1933 zum letzten Mal zusammen und beschloss das Gesetz "zur Behebung der Not des bayerischen Volkes und Staates", also ein Ermächtigungsgesetz zu Gunsten des Kabinetts, mit dem sich der Landtag selbst überflüssig machte. Er wurde in der Folge nicht wieder einberufen. Siebert starb am 1. November 1942. Da Adolf Wagner ab Juni 1942 nach einem Schlaganfall amtsunfähig war, folgte Paul Giesler und übernahm geschäftsführend auch Wagners bisherige Ämter als bayerischer Innenminister und Kultusminister im Kabinett Siebert.

Amt Name Partei
Ministerpräsident Ludwig Siebert NSDAP
Stellvertreter des Ministerpräsidenten
Inneres
Adolf Wagner
ab Juni 1942 erkrankt
NSDAP
Justiz Hans Frank NSDAP
Kultus Hans Schemm
† 5. März 1935
NSDAP
Adolf Wagner
ab 1. Dezember 1936
NSDAP
Arbeit und Fürsorge Hans Dauser NSDAP
Wirtschaft Eugen Graf von Quadt zu Wykradt und Isny
bis 27. Juni 1933
BVP
Hans Dauser NSDAP
Ludwig Siebert
ab 1936
NSDAP
Landwirtschaft Hermann Esser NSDAP
zur Besonderen Verwendung Ernst Röhm
bis 1934
NSDAP
Georg Luber NSDAP

Literatur

  • Daniel Rittenauer: Das Amt des Bayerischen Ministerpräsidenten in der NS-Zeit (= Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte. Band 169). C. H. Beck, München 2018, ISBN 978-3-406-10784-9 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).

Weblinks