Kabinett von Epp

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Das Kabinett von Epp bildete als kommissarischer Ministerrat vom 10. März bis 12. April 1933 die kommissarische Landesregierung von Bayern.[1]

Das Kabinett von Epp verdrängte die Regierung Held in den Tagen vom 7. März bis 27. März 1933 schrittweise von der Macht. Die Reichstagswahl vom 5. März 1933 sah eine Mehrheit der NSDAP. In der Folge setzte Reichsinnenminister Frick am 9. März Franz von Epp zum Reichskommissar in Bayern ein ("zur Erhaltung öffentlicher Sicherheit und Ordnung"). Epp proklamierte am 16. März, er habe nach dem "Rücktritt" Helds nun mit seiner Kommissariatsregierung alle Regierungsmacht übernommen. Held erklärte am 27. März in der Schweiz die Zustimmung zu seiner Absetzung.[2]

Amt Name Partei
kommissarischer Leiter. Äußeres Franz von Epp NSDAP
Stellvertreter
Inneres
Adolf Wagner NSDAP
Justiz Hans Frank NSDAP
Kultus Hans Schemm NSDAP
Finanzen Ludwig Siebert NSDAP
zur besonderen Verwendung Ernst Röhm
Hermann Esser
NSDAP

Einzelnachweise