Diskussion:Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland)

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GiftBot (Diskussion) 12:33, 27. Nov. 2015 (CET)

Vergleich Auszahlungsniveau GRV, Ruhegehalt und berufsständische Versorgung

Der Finanzmathematiker, Fachbuchautor und pensionierte Beamte Wolfgang Siepe hat 2016 eine Studie veröffentlicht, mit dem Titel "Versorgungswerke für Freiberufler unter Handlungsdruck", Text hier[1]. In der Studie [S. 25 f] werden Rentenansprüche von Angehörigen berufsständischer Versorgungswerke (BSV) mit Ansprüchen von GRV-Versicherten und Beamten der Besoldungsgruppe A 13 verglichen. Für BSV und DRV werden jeweils 40 Jahre Höchstbeiträge unterstellt. Ergebnis: Die Höhe des Ruhegehalts bei einer Dienstzeit von 40 Jahren führt die Reihenfolge an, es folgt das BSV und dann die DRV-Rente. Die BSV werben mit der homogenen Versichertengemeinschaft, die keine Formen des sozialen Ausgleichs (= versicherungsfremde Leistungen) erfordern. Also könnte man die Differenz als aus den versicherungsfremden Leistungen resultierend ansehen. Natürlich TF oder kennt jemand einen ähnlich lautenden Literaturbeleg? Auch der Unterschied zwischen BSV und Ruhegehalt ist interessant. Unterschiede zwischen durchschnittlicher Pensions- und Rentenhöhe werden häufig damit begründet, dass ein Großteil der Beamten ein Studium absolviert hat. Die BSV haben sicherlich einen vergleichbaren Anteil an Akademikern wie der höhere Dienst. Trotzdem liegen die Pensionen von A 13 aufwärts über den Renten der BSV. Dies, obwohl beide Systeme Funktionen der ersten und zweiten Schicht der Altersversorgungssysteme abdecken. Hierzu S. 80 der Publikation "Ergänzender Bericht der Bundesregierung zum Rentenversicherungsbericht 2020", hier[2]. Wären dies auszugsweise Ergänzungen zu Punkt 1.1.1 Höhe der Renten?--Karl 3 (Diskussion) 16:28, 10. Aug. 2022 (CEST)

Der Ruheständler behält außerdem seinen Beihilfeanspruch, der BSV-Rentner zahlt seinen KV-Beitrag in voller Höhe selbst. Die jährlich Anpassung der Ruhegehälter ist auch meistens deutlich besser als die der BSV-"rente". --93.234.222.173 17:56, 4. Sep. 2022 (CEST)

Versicherungsfremde Leistungen, Abgrenzung der bpb

In einer Veröffentlichung vom 30. Januar 2020, hier:[3], schlägt die Bundeszentrale für politische Bildung eine eigene Abgrenzung vor. Es soll "zwischen Maßnahmen des internen sozialen Ausgleichs, die sich auf die Versichertengemeinschaft beschränken, und Maßnahmen des externen sozialen Ausgleichs, die an außen stehende Personen gehen, ohne dass diese einen eigenen Beitrag bezahlt haben" unterschieden werden. Maßnahmen des "externen Ausgleich ... (seien) durch den gegenwärtigen Bundeszuschuss ... und die Beitragszahlungen des Bundes für Kindererziehungszeiten mehr als abgedeckt." --Karl 3 (Diskussion) 16:36, 15. Aug. 2022 (CEST)

Korrekturwunsch

Leider darf ich folgenden Tippfehler nicht selbst beheben: "und der Anzahl dieser betrachten Gruppe". Muss "betrachteten" heißen. --93.234.222.173 17:51, 4. Sep. 2022 (CEST)

Angabe des Kapitels, Abschnitts etc. wäre hilfreich! --Karl 3 (Diskussion) 14:02, 5. Sep. 2022 (CEST)
Volltextsuche hilft auch. Warum umstaändlich?

Ergänzungswunsch

Bitte höchstmögliche ges. Rente zahlenmäßig angeben. --93.234.222.173 17:52, 4. Sep. 2022 (CEST)

Dr. Google hilft, hier [4]. Die theoretisch erreichbare Höchstrente beläuft sich für das Jahr 2022 auf monatlich € 2961,90 --Karl 3 (Diskussion) 14:02, 5. Sep. 2022 (CEST)