Amtsgericht Dannenberg (Elbe)

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Datei:Amtsgericht Dannenberg.JPG
Hauptgebäude des Amtsgerichts Dannenberg
Datei:AGDannenberg vom Waldemarturm.JPG
Blick vom Waldemarturm auf das Amtsgericht Dannenberg

Das Amtsgericht Dannenberg (Elbe) ist eines von sechs Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Lüneburg. Es hat seinen Sitz auf dem früheren Hof von Schloss Dannenberg in Dannenberg (Elbe) in Niedersachsen.

Zuständig ist das Amtsgericht Dannenberg (Elbe) für den gesamten Landkreis Lüchow-Dannenberg. Ihm ist das Landgericht Lüneburg übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Celle.

Geschichte

Nach der Revolution von 1848 wurde im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.[1] Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Dannenberg und die Stadt Dannenberg.[2] Das Amtsgericht war dem Obergericht Dannenberg untergeordnet.[3] Mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde es 1866 zu einem preußischen Amtsgericht in der Provinz Hannover.

Mit den Reichsjustizgesetzen wurde 1879 die Gerichtsorganisation reichsweit einheitlich geregelt. Das Amtsgericht Dannenberg blieb bestehen. Der Amtsgerichtsbezirk umfasste den Stadtkreis und das Amt Dannenberg.[4] Das Amtsgericht Dannenberg war eines von 12 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Lüneburg im Gebiet des Oberlandesgerichtes Celle. Das Gericht hatte damals zwei Richterstellen und war ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[5] Das Amtsgericht Dannenberg war Elbzollgericht.

Mit der Standortbenennung Gorlebens für die Erkundung eines Atommüllendlagers und den später folgenden Atommülltransporten hatte das Amtsgericht viele Prozesses zu führen, die häufig eine große öffentliche und mediale Aufmerksamkeit hatten.[6][7]

Richter

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 (Gesetz-Sammlung für das Königreich Hannover, S. 207http://vorlage_digitalisat.test/1%3D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10510358~SZ%3D239~doppelseitig%3D~LT%3DGesetz-Sammlung%20f%C3%BCr%20das%20K%C3%B6nigreich%20Hannover%2C%20S.%20207~PUR%3D)
  2. Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 103, online
  3. Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der $ 14,15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche, Band 3, 1852, S. 135 online
  4. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 512, Digitalisat
  5. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 409 online
  6. castor.de: Von Recht und Justiz (Memento des Originals vom 3. Februar 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.castor.de, die Webseite gibt einen Überblick über Prozesse mit Bezug zu den Gorlebenprotesten, abgerufen am 25. Januar 2015
  7. Wolfgang Ehmke: Ein besetztes Land. (Memento vom 16. Januar 2016 im Internet Archive) In: Zero, Oktober 2003, abgerufen am 25. Januar 2015.

Koordinaten: 53° 5′ 57″ N, 11° 5′ 52″ O