Blick nach Rechts

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Der Blick nach Rechts (seit 2004: bnr.de) war ein SPD-nahes Informationsportal, das eine zeitnahe „Aufklärung über rechtsextreme Aktivitäten“ (Untertitel) liefern will. Am 18. Februar 2022 fusionierte das Projekt mit dem Infoportal Endstation Rechts.[1] Beide Portale firmieren nun als „Endstation Rechts“.

Herausgeber und Autoren

Der Informationsdienst Blick nach Rechts ging aus einem von dem österreichischen Publizisten Kurt Hirsch gegründeten „Presseausschuß Demokratische Initiative“ (PDI) hervor und erschien seit dem 1. Dezember 1980 alle vierzehn Tage.[2] Aufgrund finanzieller Probleme wurde der Informationsdienst 1983 eingestellt. Eine Neugründung unter SPD-Führung erfolgte 1984, Kurt Hirsch war bis 1987 Redakteur, bis er wegen des Verdachts auf eine Mitarbeit für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR entlassen wurde.[3][4]

Heutiger Herausgeber ist das Institut für Information und Dokumentation e. V., nachdem es zuvor von 1996 bis zu seinem Tod 2018, der Journalist Helmut Lölhöffel war. Wirtschaftlicher Träger ist die Berliner vorwärts Verlagsgesellschaft mbH (Verlag der SPD-Parteizeitung Vorwärts, eine vollständige Tochter der SPD-Medienholding ddvg). Schirmherrin ist die SPD-Politikerin Ute Vogt.

Eine feste Autorenliste gibt der BNR nicht an. Freie Mitarbeiter sind verschiedene Politologen, Journalisten und Experten im Themenbereich. Darunter sind unter anderem die Fachjournalisten Anton Maegerle, Andrea Röpke und Andreas Speit sowie die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes Armin Pfahl-Traughber und Thomas Pfeiffer. Bereits verstorbener Autor war Heiner Lichtenstein (1932–2010).

Struktur und Angebot

Die Zeitschrift erschien von 1984 bis 2004 als gedruckte Ausgabe und erscheint seither als Online-Magazin. Diese waren vorübergehend für Jahresabonnenten als E-Paper erhältlich. Die zweiwöchentlich erscheinende Ausgabe des bnr (25 Ausgaben im Jahr) einschließlich des E-Papers wurde eingestellt. Auch der gesonderte Versand einer gedruckten Fassung wurde eingestellt. Während aktuelle Artikel kostenfrei lesbar sind, ist der Zugriff auf das Archiv nur im Abonnement erhältlich.[5]

Die Startseite des BNR verweist auf drei Hauptrubriken:

  • BNR aktuell für aktuelle Meldungen, Veranstaltungshinweise, Aktionstipps.
  • ein Archiv, das bis 1996 zurück alle Ausgaben enthält. Das Archiv ist nur für Abonnenten verfügbar.
  • eine Seite „Aktiv“ mit einem Veranstaltungskalender.

Eine Suchfunktion ermöglicht das Auffinden von Artikeln des Archivs zu einem Suchbegriff, gestaffelt nach Relevanz. Aus Sicherheitsgründen wird das Suchergebnis sofort nach Aufruf einer Einzelseite wieder gelöscht.

Am 18. Februar 2022 wurde bekanntgegeben, dass Blick nach Rechts mit dem Infoportal Endstation Rechts fusioniert und unter dem Titel ENDSTATION RECHTS. (Eigenschreibweise) fortgeführt wird. Die dazu neu gestaltete Webseite beinhaltet das komplette bnr-Archiv und ist im Gegensatz zu dessen früherer Webseite nun auch ohne kostenpflichtigen Abo-Zugang einsehbar.[6] Die bnr-Internetdomain bnr.de wurde hierzu auf endstation-rechts.de umgeleitet. Der zugehörige Twitter-Kanal von bnr wird künftig nicht mehr aktualisiert.[7]

Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Am 28. September 2004 stellte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung bezüglich der Förderung des BNR mit Steuergeldern. Kritisiert wurde „die Vielzahl der Links“ von der Homepage auf „offenkundig linksextremistische Bewegungen, von denen einige auch in Verfassungsschutzberichten erwähnt werden“. Aufgeführt wurden zehn lokale Antifa-Gruppen oder -Bündnisse, die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten und zwei Internetseiten. Bei einigen dieser genannten Gruppen wurde auf deren Einschätzung durch das Bundesamt und die Landesbehörden für Verfassungsschutz verwiesen. Damit begründeten die Fragesteller ihren Verdacht, „dass der ‚Blick nach Rechts‘ eine mit Steuergeldern finanzierte Plattform auch für die Verbreitung linksextremistischer Parolen unter dem Etikett der Bekämpfung des Rechtsextremismus ist.“

Diese Verdächtigung wies die damalige Bundesregierung zurück:

„Es handelt sich hierbei um einen bedeutenden Beitrag der Zivilgesellschaft im Kampf gegen rechtsextremistische Bestrebungen. Die Ergebnisse der letzten Landtagswahlen zeigen, dass die demokratischen Kräfte in ihrer Arbeit für Demokratie und Toleranz und gegen Extremismus und Gewalt nicht nachlassen dürfen.[8]

Der BNR sei im Jahr 2000 mit insgesamt 56.497,75 DM aus Mitteln des Bundesinnenministeriums gefördert worden. Die Eigentumsfrage habe dabei keine Rolle gespielt. Das „Anliegen des ‚bnr’, über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe der rechtsextremistischen Szene zu informieren und aufzuklären“, sei „unterstützenswert“. Die Bundesregierung teilte zudem mit: „Dem Impressum des ‚bnr’ ist zu entnehmen, dass sich der ‚bnr’ Inhalte von Internetseiten dritter Anbieter, auf die von seinen Seiten aus verlinkt wird, nicht zu eigen macht. Zusätzlich fordert der ‚bnr’ seine Nutzer auf, ihn auf fehlerhafte oder rechtswidrige bzw. veränderte Inhalte solcher Internetseiten Dritter hinzuweisen.“[9] Die beanstandeten Links waren vorher von der Homepage gelöscht worden.[10]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Fusion von "blick nach rechts" und ENDSTATION RECHTS. Relaunch: Neues Portal geht online, von Oliver Kreuzfeld, Endstation Rechts 18. Februar 2022
  2. Hubertus Knabe: Der diskrete Charme der DDR. Propyläen, 2001, S. 302
  3. Verfassungsschutz widerspricht Vorwürfen. In: Berliner Zeitung, 5. Februar 1994.
  4. Hubertus Knabe: Der diskrete Charme der DDR. Propyläen, 2001, S. 297 f.
  5. Archivzugang. bnr.de; abgerufen am 15. März 2017.
  6. Relaunch: Neues Portal geht online endstation-rechts.de; abgerufen am 18. Februar 2022.
  7. Twitter-Meldung twitter.com/blicknachrechts; abgerufen am 18. Februar 2022.
  8. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Deutscher Bundestag (PDF; 248 kB) Drucksache 15/4010, S. 4.
  9. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Deutscher Bundestag (PDF; 248 kB) Drucksache 15/4010
  10. Kleine Anfrage Deutscher Bundestag (PDF; 189 kB) Drucksache 15/3875