SMArt 155

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Schnittmodell eines SMArt-155-Projektils

SMArt 155 (Suchzünder-Munition für die Artillerie, englisch SubMunition for Artillery) ist eine Cargomunition mit Submunitionen zur Bekämpfung schwer oder leicht gepanzerter Ziele auf mittlere Entfernung. Vertrieben wird die Munition von dem Unternehmen GIWS (Gesellschaft für Intelligente Wirksysteme mbH), einer Tochtergesellschaft der Unternehmen Diehl und Rheinmetall. Das Geschoss entspricht dem NATO-Standard für 155-mm-Artilleriegeschosse und kann somit aus einer Vielzahl von Artillerie-Geschützen verschossen werden. Das Verteidigungsministerium der Bundesrepublik Deutschland sowie die Hersteller sehen in SMArt 155 eine „Punkt-Ziel-Munition“, die nicht dem Oslo-Abkommen zum Verbot von Streubomben unterliegt.

Verwendung

Die SMArt 155 wurde entwickelt, um stehende und fahrende Ziele in jeder Umgebung und bei jeder Witterung zu bekämpfen. Der Einsatz erfolgt gegen getarnte und ungetarnte, „weiche“, „halb-harte“ und „harte“ Ziele mit geringem Munitionsaufwand. Somit können Ziele vom Lkw über leicht gepanzerte Schützenpanzer oder Flugabwehrfahrzeuge bis zu stark gepanzerten Kampfpanzern mit einer Munitionsart bekämpft werden. Durch die Funktionsweise und Sensoren ergeben sich laut Angaben von Rheinmetall „signifikant verminderte Kollateralschäden“.[1] Es ist auch für den Einsatz in der Wüste geeignet.[2]

Aufbau

Das Geschoss besteht aus der Geschosshülle, einer Ausstoßeinrichtung und zwei annähernd identischen Submunitionen. Jede Submunition besteht aus Brems- und Stabilisierungssystem, Suchzünder und Gefechtskopf. Der Suchzünder besteht aus Infrarotsensor, Millimeterwellen-Radar-Sensor (mmW-Radar-Sensor), Millimeterwellen-Radiometer-Sensor, Signalverarbeitungselektronik und Energieversorgung.

Technische Beschreibung

Abschuss und Submunitionsausstoß

Das Geschoss wird mit einer konventionellen Treibladung aus einem Artilleriegeschütz verschossen und stößt nach einer voreingestellten Flugzeit und damit Entfernung die Submunition aus. Die beiden am Fallschirm spiralförmig herabsinkenden Submunitionen tasten das Zielgebiet mit ihrer Dreifach-Suchsensorik autonom nach Zielen ab. Der Sensor-Algorithmus soll in der Lage sein, gepanzerte Gefechtsfahrzeuge zu erkennen, diese von Falschzielen zu unterscheiden und auch unter schwierigen Umgebungs- und Witterungsbedingungen zu bekämpfen. Zur Vermeidung von Blindgängern – wie sie bei strikt konventionellen Streubomben häufig auftreten – enthalten die Submunitionen eine redundante Selbstzerlegung.

Brems- und Stabilisierungssystem

Das Brems- und Stabilisierungssystem reduziert zunächst die hohen Geschwindigkeits- und Drallwerte der Submunition nach dem Ausstoß aus der Geschosshülle und stellt danach die Dynamik für die Suchphase der Submunition zur Verfügung.

Suchzünder

Der Suchzünder sucht durch die Drehung am Fallschirm das Gelände spiralförmig ab, erkennt Gefechtsfahrzeuge, misst die Entfernung zum Ziel, errechnet den optimalen Zündzeitpunkt und löst das Zündsignal aus. Eine Bestätigung der Zielerkennung ist nicht erforderlich. Damit ist es möglich, auch schnell fahrende Ziele zu bekämpfen.

Jeder der drei unabhängigen Sensoren ist in der Lage, Ziele zu erkennen und das Zündsignal auszulösen. Dadurch ist auch bei Störung oder Ausfall eines Sensors gewährleistet, dass die Auslösung der Zündung und die Bekämpfung des Ziels erfolgt.

Die Problematik besteht allerdings darin, dass

  • nur bis zum Ausstoß der 1. Submunition die Ballistik genau bestimmt werden kann,
  • der Ausstoßpunkt der 2. Submunition nicht genau bestimmt werden kann,
  • die Ziele sich nach dem Ausstoß der Submunition im „Footprint“, der mit dem Sinken des an einer Art Fallschirm hängenden Geschosses immer kleiner wird (Radius etwa 150 Meter), befinden müssen
  • und die Windrichtung und Windgeschwindigkeit im Ziel (ggf. > 30 km entfernt) ziemlich genau bekannt sein muss.

Diese Daten können der „Zielmeldung“ beigefügt werden (siehe auch „System ADLER“) oder auch durch ein Wettermodell (zum Beispiel „WeModArt“ der Bundeswehr) errechnet werden.

Gefechtskopf

Der Gefechtskopf ist als projektilbildende Ladung mit einem Liner aus Tantal ähnlich einem Hohlladungsgeschoss ausgeführt. Seine Leistungsfähigkeit ermöglicht die Bekämpfung aller Gefechtsfahrzeuge einschließlich reaktiver Panzerung. Während der nur wenige Millisekunden dauernden Flugzeit des Projektils vom Zündsignal bis zum Auftreffen kann das Zielfahrzeug selbst mit höchster Geschwindigkeit maximal 50 Zentimeter zurücklegen, wodurch die Geschwindigkeit des Fahrzeugs für den Gefechtskopf und die Bekämpfung unerheblich ist.

Einsatzablauf

Phase Bild Beschreibung
1 Smart155 phase1.svg Eine SMArt 155 wird aus einem 155-mm-Artilleriegeschütz verschossen.
2 Smart155 phase2.svg Das Geschoss fliegt auf einer ballistischen Flugbahn bis zu 30 km weit.
3 Smart155 phase3.svg Im Flug werden die Submunitionen über eine zeitgesteuerte Ausstoßladung ausgestoßen.
4 Datei:Smart155 phase4.svg Nach dem Ausstoßen fallen die Submunitionen zunächst im freien Fall auf das Zielgebiet.
5 Datei:Smart155 phase5.svg Der Fallschirm der Submunition entfaltet sich. Durch den speziellen Fallschirm bewegen sich die Submunitionen in einer Korkenzieherbahn nach unten, während die Sensoren das Zielgebiet absuchen.
6 Datei:Smart155 phase6.svg Mit Erkennen eines Ziels durch die Sensoren wird die projektilbildende Ladung gezündet. Der Penetrator trifft das Ziel von oben und damit an der Stelle, an der die Panzerungen meist schwach ausgeführt sind.

Produktion

Zum „SMArt 155-Team“ gehören unter anderem die Firmen Rheinmetall Waffe Munition GmbH, Diehl Munitionssysteme, EADS, AIM, Brüggemann und Preh-Werke an.[3] Die PrehTronics GmbH in Willich (Fertigung von Elektroniken für SMArt) wurde im Jahr 2008 von der Preh-Gruppe an die EMS-Sparte der Lacroix-Gruppe veräußert.[4] Nach der Nichtregierungsorganisation Aktionsbündnis Landmine.de wurden bis 2011 über 25.000 SMArt 155 produziert.[5]

Nutzung

Bundeswehr

Die Bundeswehr nutzt die Suchzünder-Munition für die Artillerie im Kaliber 155 mm als SMArt 155 mm DM 702 zusammen mit dem modularen Treibladungssystem MLTS (DM 72) in der Panzerhaubitze 2000 (PzH 2000). Die effektive Reichweite beträgt dann 28 Kilometer. Bis 2003 wurden laut Hersteller 9400 Stück geliefert.[3] Nach Angaben des Verteidigungsministeriums vom März 2011 wurden in den Jahren 2000 bis 2003 insgesamt 9000 Geschosse beschafft. Die Kosten für deren Entwicklung und Beschaffung haben bei 510 Mio. Euro gelegen. Die Munition sei beim ISAF-Einsatz in Afghanistan eingesetzt worden.[6]

Andere Nutzer

Datei:Pantsir destroyed with a smart munition.jpg
Zerstörte russische 96K6 Panzir nach ukrainischem Artilleriebeschuss, Juli 2022

Die SMArt 155 ist seit längerem in der Schweiz und in Griechenland eingeführt. Für die Lieferung in die Schweiz wurde mit der RUAG zusammengearbeitet.[3] 2002 wurden 2000 Stück für 168 Mio. CHF geordert. In der griechischen Armee erfolgt der Einsatz wie bei der Bundeswehr in Kombination mit der PzH 2000. Im November 2003 wurde die erste Munitionslieferung an die griechische Armee übergeben.[3]

Anfang 2008 wurde bekannt, dass auch die australische und die britische Armee die neue Munition im Wert von über 120 Mio. Euro erwarben.[3]

Die amerikanische GIWS-Partnerfirma[3] Alliant TechSystems verkaufte lizenzproduzierte SMArt 155 unter anderem in die Vereinigten Arabischen Emirate. Unter Lizenz wurden 11.000 Stück verkauft.[7]

Mit der deutschen Übergabe von PzH 2000 im Juni 2022 an die Ukraine wurde auch SMArt 155 Munition mitgeliefert. Die Munition wurde bereits im Ukrainekrieg eingesetzt.[8]

Kontroverse um die Klassifizierung

Die offizielle Bezeichnung der Munition im Sprachgebrauch des Bundesministeriums der Verteidigung ist Punktzielmunition, um sie von konventioneller ungelenkter Streumunition zu differenzieren.[9]

Streubombe oder Submunition

Diese Waffe sehen verschiedene Menschenrechtsorganisationen wie Aktionsbündnis Landmine.de oder Handicap International als Streumunition an. Die Vertreter Deutschlands erreichten, dass die SMArt 155 nicht von den Kriterien des Oslo-Abkommens zum Verbot von Streubomben erfasst wird.[10] Kritiker sehen daher die Ausnahmedefinition im Widerspruch zum Streumunitionsverständnis der Vereinten Nationen.[11] Weiterhin wird von Kritikern auf die ähnlichen Wirkungen wie bisherige Streumunition auf die Zivilbevölkerung wie zum Beispiel bei Blindgängern oder bei der Fehlzielerfassung hingewiesen.[9]

In einem Kommentar auf regensburg-digital schrieb der Journalist Stefan Aigner am 25. Juli 2008: „Heute ist das Unternehmen Diehl einer der erfolgreichsten deutschen Waffenproduzenten. Nach eigenen Angaben stammt rund ein Drittel des Umsatzes von 2,3 Milliarden Euro aus der Rüstungsproduktion. Unter anderem produziert man Streumunition.“ Durch eine einstweilige Verfügung und Klage fordern Diehls Anwälte eine Unterlassungserklärung von Aigner. Die Anwälte berufen sich auf die im Oslo-Abkommen zum Verbot von Streumunition gemachten Ausnahmen für Streumunition, die angeblich keine Gefahr für Zivilisten darstellen. Im Prozess vor dem erstinstanzlich zuständigen Landgericht München I schlossen Aigner und Diehl am 2. März 2009 einen Vergleich, nachdem der Richter deutlich gemacht hatte, er werde Diehls Klage stattgeben.[12] Der Vergleich beinhaltet, dass die vom Unternehmen Diehl hergestellte Munition von Stefan Aigner[13] nicht als Streumunition bezeichnet werden darf.[14] Im Gegenzug übernahm Diehl sämtliche Verfahrenskosten.

Im selben Jahr kam „intelligentes Wirksystem“ bei der Wahl zum Unwort des Jahres 2009 auf den dritten Platz.[15] Hinter der harmlosen Bezeichnung „intelligente Wirksysteme“ sah die Jury ausschließlich technologisch hochentwickelte Munitionsarten, die von einem Tochterunternehmen zweier Rüstungskonzerne mit dem gleichfalls verschleiernden Firmennamen „Gesellschaft für Intelligente Wirksysteme mbH“ produziert werden.[16]

Verbot als Streumunition und Aufhebung des Verbots in Österreich

Die österreichische Regierung definierte vor in Kraft treten des Oslo-Abkommens zum Verbot von Streubomben die SMArt 155 zunächst als Streumunition und hatte das Produkt SMArt 155 per Gesetz als Streumunition bis Ende 2008 verboten.[13] Seit Anfang 2009 ist die Verwendung dort zulässig.

Weblinks

Commons: SMArt 155 – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Fußnoten

  1. Hochwirksames Artilleriegeschoss, Das Profil – Die Zeitung des Rheinmetall-Konzerns 3/2004, S. 17.
  2. ATK: ATK/GIWS SMArt 155 Sensor Fuzed Munition Succeeds in UAE Desert Tests, Pressemitteilung vom 10. Januar 2005.
  3. a b c d e f Konkretes Interesse aus Übersee, Das Profil – Die Zeitung des Rheinmetall-Konzerns 3/2004, S. 17.
  4. Thomas Kuther: Automobilzulieferer verkauft EMS-Sparte PrehTronics an Lacroix Electronique. Abgerufen am 5. Juli 2022.
  5. Mines Action Canada: Cluster Munition Monitor 2011 vom Oktober 2011, S. 101.
  6. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Schmidt vom 16. März 2011 auf Anfragen der Abgeordneten Uta Zapf (SPD). (PDF) Nr. 48–50. In: Drucksache 17/5121. Deutscher Bundestag, 18. März 2011, S. 30, abgerufen am 2. März 2018.
  7. Human Rights Watch: Survey of Cluster Munition Policy and Practice vom 20 Februar 2007 (PDF).
  8. Nachgefragt: Artillerie im Ukraine-Krieg, Ausbildung und Taktik mit schweren Geschützen | Bundeswehr. Abgerufen am 8. Juli 2022 (deutsch).
  9. a b Landmine.de: Alternative Streumunition – Problem oder Lösung? (dt., PDF-Datei, abgerufen am 3. März 2009)
  10. Sarah Nagel: Riestern für die Rüstungsindustrie, Neues Deutschland vom 18. Oktober 2011.
  11. Artikel in der TAZ vom 2. März 2009: „Waffen bauen, Sprache säubern“ (dt., abgerufen am 3. März 2009)
  12. Andreas Zumach: Vergleich im Prozess um "Streumunition", taz vom 4. März 2009.
  13. a b Artikel in der TAZ vom 2. März 2009: „Vergleich in Prozess um Streumunition“ (dt., abgerufen am 4. März 2009)
  14. „Punktzielmunition trifft Pressefreiheit“: Artikel auf Heise.de vom 3. März 2009 (dt., abgerufen am 3. März 2009)
  15. Stefan Aigner: Intelligenter bomben mit blöden Worten regensburg-digital vom 20. Januar 2010.
  16. Sprachforscher „Betriebsratsverseucht“ ist Unwort des Jahres, faz.net vom 19. Januar 2010, abgerufen am 27. November 2013.