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Aufhebung der Einzelgemeindeämter 1934

Die am 1. November 1934 in Kraft getretene preußische Amtsordnung vom 8. Oktober 1934 hob alle Ämter, die nur aus einer Gemeinde bestanden, auf. Die betroffenen Gemeinden wurden zu amtsfreien Gemeinden.[1] Ämter, die in den folgenden Jahren durch Zusammenschluss von Gemeinden zu Einzelgemeindeämtern wurden, wurden dann jeweisl ebnfalls aufgelöst. Im Einzelnen waren die folgenden Einzelgemeindeämter betroffen: