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Hallo! Ich halte die Verlinkung von unrechtmäßig genutztem urheberrechtlich geschütztem Material für bedenklich und habe deine Änderung bei Finntroll erstmal rückgängig gemacht. Danke für dein Verständnis :-) --Polarlys 21:49, 7. Aug 2006 (CEST)
Was ist okay, was geht gar nicht bei Bildern? Dieses Merkblatt erklärt es kurz und knapp.
- Okay
- Freie Lizenz (siehe unten, was das heißt). Achtung: Nicht verwechseln mit dem Status „lizenzfrei“. Trotz Namensähnlichkeit ist Lizenzfreiheit das Gegenteil einer freien Lizenz!
- Urheberrecht abgelaufen (aber: siehe unter regelwidrig zu anonymen Werken); in der Regel ab 1. Januar des Jahres, das sich ergibt, wenn man 71 zum Todesjahr des Urhebers hinzuzählt.
- Eigene Zeichnungen
- Alleinerbe der Urheberrechte
- Eigene Fotografie, wobei Abgebildetes ohne urheberrechtliche Beschränkungen
- Panoramafreiheit
- Von Webseiten mit Creative-Commons-Lizenzschildern CC-BY und CC-BY-SA, solange sie nicht die Einschränkungen NC (nichtkommerziell) oder ND (keine Bearbeitung) beinhalten.
- Keine Schöpfungshöhe (Zum Beispiel: Datei:SED-Logo.png – alle Elemente vorher bekannt)
- Kein „deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung“ bzw. kein „höhe[rer] schöpferisch[er] Eigentümlichkeitsgrad […] als nur geschmacksmusterfähige Gegenstände, wobei die Grenze nicht zu niedrig angesetzt werden [darf]“ (Bsp.: Datei:Laufendes-Auge.jpg). Gilt nur für Gebrauchsgegenstände.
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- Benötigen Klarstellung
- Unspezifisches „Public Domain“
- „Kein Copyright“
- „Copyright-frei“, „rechtefrei“
- „darf frei benutzt werden“
- „aus der so-und-so-sprachigen Wikipedia“
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- Regelwidrig
- „für Wikipedia“
- Presse-/Medien-/PR-Fotos
- Für Publikationszwecke
- Für journalistische/wissenschaftliche Zwecke
- Für Bildungszwecke
- Nur nichtkommerziell
- Nur ohne Veränderungen
- Fair use/Bildzitat
- Selbst geschaffene „Kunstwerke“ (WP:WWNI: Keine Relevanz und/oder unzulässige Theoriefindung; auch nicht als Ausnahme, wenn für den Stil noch kein in Frage kommendes relevantes Werk gemeinfrei ist. Enzyklopädische Integrität geht vor. Ausnahme: Für den Benutzernamensraum)
- Screenshot (Ausnahme: Freie Software, aber: nicht zu verwechseln mit Freeware)
- Gemeinfreies anonymes Werk, das aber noch nicht 100 Jahre alt ist
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- Bitte nicht machen
- Eine Lizenz (GFDL, CC, etc.) eintragen, die nicht ausdrücklich und namentlich erteilt wurde.
- ‚Die am ehesten passende Lizenz‘ auswählen, beispielsweise statt CC-BY-ND einfach CC-BY.
- Bei Anfrage Eindruck erwecken, es ginge nur um eine Verwendung in der Wikipedia
- Eine freie Lizenz in die Nutzungsbedingungen einer Webseite „hineinlesen“, also selektiv und voreingenommen und ohne Kontext statt kritisch und aus der Perspektive des Lizenzgebers.
- Den enzyklopädischen Wert höher bewerten als die Legalität.
- Wegen der Nachteile, die sich aus dem Muss der freien Lizenzen ergeben, die enzyklopädische Integrität opfern (Kunst unbekannter Künstler).
- Moralische Argumentation („Ein Nazi verdient kein Urheberrecht“)
Grundsatz: Lieber kein Bild als ein illegales oder irrelevantes.
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- Illegal
- Übersetzt, abfotografiert, abgefilmt, verfremdet oder bearbeitet
- Abgezeichnet (egal wie viel Arbeit)
- Nachgeahmt (egal wie viel Eigenkreativität)
- Fan-Art (auch enzyklopädisch nicht vertretbar)
- Eingescannt (zum Beispiel: Plattencover/CD-Hülle)
- Erstandene Kunstwerke
- Fotos, die man lediglich besitzt, aber nicht selbst fotografiert hat
- Selbst Autor, aber
- VG Bild-Kunst
- ausschließliches Nutzungsrecht abgetreten
- im Rahmen eines Arbeitsvertrags erstellt
- Google Earth und andere Quellen
- „Per Bildersuche gefunden“
- „Aus dem Internet“
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- Frei
Es genügt laut Richtlinien nicht, dass Bilder lediglich für ihren Einsatzzweck in der Wikipedia legal sind, sondern sie müssen darüber hinaus unter einer urheberrechtlich freien Lizenz stehen. Frei bedeutet konkret:
- für jedermann, auch außerhalb und völlig unabhängig von der Wikipedia (Erlaubnis „für Wikipedia“ ist nicht richtlinienkonform)
- beliebige Nutzung ohne Einschränkungen (unzulässig beispielsweise: „nicht für pornografische Zwecke“) bzgl. sämlicher Erst- und Zweit- und sonstiger Verwertungsrechte.
- beliebige kommerzielle Verwertung (zum Beispiel auch: Werbeplakat, Postkarte)
- beliebige Veränderung
- beliebige Weiterverbreitung
- weltweit
- zeitlich unbegrenzt
- kündbar nur gegenüber jemandem, der die Lizenzbedingungen verletzt hat
- Bitte um Freigabe
(Auch: Klarstellung einer unklaren Lizenz.) Zwei Möglichkeiten:
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- Sonstige Rechte
Auswahl:
Einschränkungen durch solche vom Urheberrecht unabhängigen Rechte dürfen bestehen, falls
- konkrete Verwendung im enzyklopädischen Kontext diesbezüglich legal
- deutliche Nennung der Einschränkungen (beispielsweise „Für die nicht enzyklopädische Verwendung behält sich das Model sein Recht am eigenen Bild vor, das heißt eine solche Nutzung erfordert das schriftliche Einverständnis des Models.“)
- nicht zusätzlich als urheberrechtliche Lizenzbedingungen (unzulässig zum Beispiel: „Für den Fall der Benutzung im Kontext einer Straftat bleibt der Entzug der Lizenz vorbehalten.“)
- Sonstiges
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