Benutzer:Karl-Friedrich Lenz/Rechtsfragen der Wikipedia

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Vorbemerkung:

Diese Seite dient dazu, eigene Gedanken zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit Wikipedia etwas ausführlicher zu entwickeln, als das auf den verschiedenen Diskussionsseiten möglich ist. Außerdem will ich meine eigenen Äußerungen hier im Lauf der Zeit auch systematisch gesammelt haben.

Andere Benutzer sind gerne eingeladen, auf der Diskussionsseite Fragen zu stellen oder Kommentare abzugeben. Bearbeitungen dieser Seite sind dagegen generell nicht erwünscht.

Links auf Diskussionsseiten und Richtlinien von Wikipedia gestalte ich hier als Permalinks, um zu gewährleisten, dass nur die Version zitiert wird, die auch meiner Darstellung jeweils zugrunde gelegen hat.

Für Texte auf dieser Seite erteile ich neben der üblichen GNU-Lizenz für freie Dokumentation auch eine Creative Commons "Namensnennung - keine Bearbeitung" Lizenz.


Andere Quellen zum Thema in Wikipedia

Hilfe:FAQ Rechtliches

meta:Rechtsfragen

Anwaltsgutachten 2005

meta:Offene Rechtsfragen

Benutzer:Historiograf/GNU FDL Highway to Hell - FAQ

Verbot der Drohung mit rechtlichen Schritten

Anlass für die Überlegungen in diesem Abschnitt ist eine Diskussion im Zusammenhang mit einem Verfahren zur Sperrung eines Benutzers. Diese Diskussion findet sich hier unter Punkt 15.

Es geht dabei um die Frage, ob es in der Wikipedia verboten ist, anderen Benutzern oder einem Träger des Projektes mit rechtlichen Schritten zu drohen. Dabei werde ich hier auch diskutieren, was der mögliche Sinn eines derartigen Verbotes ist und welche Grenzen hier unabhängig vom augenblicklichen Stand der Richtlinien zweckmäßigerweise gelten sollten.

Geltende Richtlinien

Eine eigene Richtlinie zu der Frage gibt es zwar im englischen Projekt unter en:WP:LEGAL, hier aber nicht.

Vielmehr ist dies hier nur ein Unterpunkt zum Verbot in WP:KPA, andere Benutzer persönlich anzugreifen.

Damit stellt sich die Frage, ob für einen Verstoß zu verlangen ist, dass die betreffende Drohung als Angriff gegen einen anderen Benutzer zu verstehen ist. Das wäre etwa der Fall, wenn einem anderen Benutzer mit einer Klage wegen Beleidigung oder Stalking gedroht wird.

Falls eine Drohung gegen einen anderen Benutzer erforderlich sein sollte, scheiden alle Fälle aus, in denen jemand rechtliche Schritte gegen den Träger des Projektes ankündigt.

Wer der Ansicht ist, dass auch die Drohung mit einer Klage gegen den Träger des Projektes reichen soll, kann sich dafür wohl nicht auf den geltenden Text der Richtlinie stützten. Ein Blick auf das Archiv der Diskussion dazu zeigt, dass eine Übernahme der Richtlinie des englischen Projektes ausdrücklich keinen Konsens gefunden hat.

Auch ist der Wortlaut von WP:KPA ziemlich eindeutig. Dort steht direkt nach dem Abschnitt, in dem das Verbot der Drohung mit rechtlichen Schritten enthalten ist, folgender Satz:

"Es gibt keine Entschuldigung für solche Angriffe auf andere Benutzer."

Damit wird klar, dass diese Richtlinie andere Benutzer schützt, nicht den Träger des Projektes. Das ergibt sich allerdings ohnehin schon aus dem Titel der Richtlinie und deren Gesamtzusammenhang.

Änderungsbedarf

Man kann aber natürlich die Ansicht vertreten, dass auch die Drohung mit rechtlichen Schritten gegen den Träger des Projektes in den Richtlinien verboten gehört, selbst wenn das nach dem derzeitigen Stand jedenfalls noch nicht klar der Fall sein sollte.

Zur Beurteilung dieser Ansicht empfiehlt es sich, zunächst einmal auf der englischen Seite nachzusehen, was eigentlich als Grund für dieses Verbot angeführt wird.

Als erster Grund wird die Notwendigkeit genannt, dass alle Kommunikation im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren durch die richtigen Verbindungen erfolgt. Wenn jemand in einem Prozess verwickelt ist, sollen alle Fragen in dem Zusammenhang etwa über einen Anwalt laufen und nicht weiter über das allgemeine Forum diskutiert werden.

Als zweiter Grund findet sich die Sorge, dass der Konflikt durch weitere Diskussion über Wikipedia noch verschärft werden könnte.

Als dritter Grund wird genannt, dass damit die Neutralität von Artikeln garantiert werden soll. Wenn jemand einen Artikel unter dem Eindruck einer Drohung mit rechtlichen Schritten ändert, dann ist die nötige Unabhängigkeit der Beurteilung nicht mehr garantiert.

Viertens führen Prozesse zu Streit und Vertrauensverlust in der Gemeinschaft, was die Fähigkeit zur effektiven und schnellen Arbeit beeinträchtigt.

Als letzter Grund wird angeführt, dass das englische Projekt nicht näher beschriebene schlechte Erfahrungen mit nicht näher benannten Benutzern gemacht habe, die mit rechtlichen Schritten gedroht hätten. Daher führe eine derartige Drohung dazu, das Ansehen des Drohenden im Projekt zu schädigen.

Die oben genannten Gründe unterscheiden nicht nach Drohungen gegen andere Benutzer und Drohungen gegen den Träger des Projektes.

Grenzen und Gegenargumente

Auf der anderen Seite läuft ein Verbot der Drohung mit rechtlichen Schritten in manchen Fällen darauf hinaus, rechtswidriges Verhalten zu billigen und Rechtsbrecher zu schützen.

Nehmen wir als Beispiel den Fall, dass Benutzer A gegenüber Benutzer B die Besorgnis äußert, dieser möge darauf achten, nicht aus Versehen vor eine U-Bahn zu stolpern. Nehmen wir weiter an, dass dies nach dem Zusammenhang nicht als Witz zu verstehen ist, sondern eine strafbare Bedrohung nach § 241 StGB vorliegt.

Wer in dieser Situation Benutzer A das Recht absprechen will, gegen Benutzer B strafrechtlich vorzugehen und dies auch in einer entsprechenden Reaktion auf Wikipedia gleich zu sagen, schützt den Straftäter und schädigt das Opfer zusätzlich.

Nehmen wir als ein anderes Beispiel den häufigeren Fall, dass Benutzer A sich über eine Verletzung seines Urheberrechtes durch Benutzer B beschwert. Wer hier Benutzer A das Recht absprechen will, gegebenenfalls die Gerichte einzuschalten, begünstigt die Urheberrechtsverletzung.

Dieser Widerspruch wird von den entsprechenden Richtlinien natürlich auch gesehen. So gibt es in der englischen Richtlinie eine ausdrückliche Ausnahme, die es erlaubt, bei Urheberrechtsverletzungen "höflich" auf die Rechtslage hinzuweisen. Eine weitere Ausnahme wird bei Verleumdungen gemacht.

Auch in der deutschen Richtlinie gilt das Verbot der Drohung mit rechtlichen Schritten keineswegs unbeschränkt. Vielmehr findet sich die folgende Einschränkung. Ich zitiere wörtlich aus WP:KPA:

"Dies beinhaltet selbstverständlich nicht den Hinweis auf Verstöße gegen geltendes Recht bei z. B. Volksverhetzungen und ähnlichem. Auch der Hinweis, dass eine Äußerung als „Beleidigung“ (ebenfalls Straftatbestand in der Bundesrepublik Deutschland) gewertet werden kann, ist noch keine Drohung mit rechtlichen Schritten. Es ist nicht möglich, geltendes Recht per Privatabmachung aufzuheben."

Dies ist allerdings wenig konsequent. Warum sollen bei manchen Rechtsfragen derartige Hinweise erlaubt sein, bei anderen aber nicht?

Möglicher Kompromiss (unproblematischer Bereich)

Aus den oben genannten Gründen wird deutlich, dass eine radikale Rechtsfeindlichkeit nicht durchzuhalten ist. Ein Kompromiss ist erforderlich. Für dessen Inhalt kann zunächst einmal ein relativ unproblematischer Bereich abgegrenzt werden.

Das ist nämlich die verfahrensmäßige Richtlinie, vor einer Drohung mit rechtlichen Schritten zunächst einmal die Mechanismen der Konfliktlösung auszuschöpfen, die Wikipedia intern zur Verfügung stellt.

Rechtswidriges Verhalten auf Wikipedia wie die oben genannten Fälle der Bedrohung oder der Verletzung von Urheberrechten ist regelmäßig auch ein Grund dafür, den betreffenden Benutzer mit einer Sperre zu sanktionieren. Der oben als Beispielsfall genannte Extremfall einer Drohung gegen das Leben rechtfertigt selbstverständlich eine Sperre auf Dauer des betreffenden Benutzers, verbunden mit einer sofortigen Ermittlung der IP-Nummer, um den fälligen Strafprozess aktiv zu unterstützen.

Wenn diese Sperre ausgesprochen ist, sind weitere rechtliche Schritte nicht mehr gegen einen Benutzer von Wikipedia gerichtet und können daher auch nicht mehr unter das Verbot der Drohung mit rechtlichen Schritten führen.

Schwieriger sind dagegen verschiedene andere Grenzbereiche zu beurteilen.

Klage gegen den Träger

Die Frage, wie mit der Drohung von Klagen gegen einen Träger des Projektes umzugehen ist, bedarf einer etwas ausführlicheren Diskussion.

Whistleblowing

In dem Zusammenhang ist zunächst einmal auf die "Whistleblower Policy" der Wikimedia Foundation hinzuweisen. Ein Permalink zur im Oktober 2007 geltenden Version ist hier.

Dieses Dokument dient dazu, Angestellten der Foundation zu versprechen, dass sie keine Nachteile davon zu befürchten haben, wenn sie sich bei der Wikimedia Foundation darüber beschweren, dass entweder die Foundation selbst oder Personen, mit denen diese in Geschäftsbeziehung steht, geltendes Recht verletzen.

Als Grund dafür wird genannt, dass die Wikimedia Foundation die Absicht hat, geltendes Recht einzuhalten. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Unterstützung von Angestellten im Wege derartiger Beschwerden erforderlich.

Es gibt derzeit weniger als zehn Angestellte der Wikimedia Foundation, aber hunderttausende von Benutzern. Wenn es wirklich die Absicht der Wikimedia Foundation ist, sich an geltendes Recht auch zu halten, ist die Hilfe von Benutzern zu diesem Ziel ein wesentlich wichtigerer Beitrag als die von den wenigen Angestellten.

Und wenn gegen Angestellte, die sich über rechtswidrige Zustände beschweren, keine Vergeltung zulässig sein soll, ist nicht recht einzusehen, weshalb das bei den Benutzern anders gehandhabt werden soll.

Deutsches Prozessrecht

Das deutsche Zivilprozessrecht verbietet nicht, vor der Erhebung einer Klage mit dem Beklagten zu reden, sondern verlangt dies umgekehrt. Wer eine Klage einfach aus blauem Himmel heraus erhebt, riskiert nach § 93 ZPO, die Kosten tragen zu müssen, wenn der Beklagte die Klage sofort anerkennt.

Allgemein gilt, dass es für beide Parteien einfacher, schneller und billiger ist, einen Konflikt außergerichtlich zu erledigen. Dazu müssen die Parteien aber miteinander reden. Wenn einem potentiellen Kläger hier verboten wird, die Diskussionsseiten von Wikipedia zu diesem Zweck zu nutzen, kann dies nur dazu führen, dass weniger Fälle außergerichtlich erledigt werden und damit mehr Klagen gegen den Träger erhoben werden.

Weiter ist darauf hinzuweisen, dass nach deutschem Recht die Prozesskosten für Zivilprozesse ganz anders behandelt werden als nach amerikanischem Recht. In Amerika bleibt der Beklagte auf seinen eigenen Anwaltskosten auch dann sitzen, wenn er den Prozess gewinnt. Das begünstigt die Erhebung von aussichtslosen und querulatorischen Klagen.

Nach deutschem Recht hat dagegen der Kläger die Kosten auch für den Rechtsanwalt des Beklagten zu tragen, wenn er mit seiner Klage erfolglos bleibt. Dieser Gesichtspunkt bewirkt, dass weniger aussichtslose Klagen erhoben werden.

Abschreckende Wirkung des Verbotes

Wenn man es als wichtiges Ziel ansieht, Klagen gegen die Träger des Projektes möglichst zu vermeiden, dann kann das entsprechende Verbot zu diesem Ziel dann etwas beitragen, wenn der betreffende Benutzer sich unter dem fraglichen Benutzernamen bisher stark engagiert hat und der Verlust des damit verbundenen Vertrauens ihn daher auch möglicherweise zu beeindrucken geeignet ist.

Diese Voraussetzung dürfte allerdings nur bei einer Minderheit von Benutzern zutreffen.

Weiter würde auch eine derartige Abschreckung mit dem anderen Ziel in Konflikt stehen, sich an geltendes Recht zu halten. Wenn ein Benutzer nur durch die Drohung mit dem Ausschluss vom Projekt erfolgreich davon abgehalten wird, ihm an sich zustehende Rechte geltend zu machen, ist damit ein Schritt in Richtung Rechtsverletzung getan und nichts für das Ziel der Wikimedia Foundation gewonnen, sich an geltendes Recht auch zu halten.

Ergebnis

Der gegenwärtige Zustand, wonach die Drohung mit rechtlichen Schritten gegenüber Trägern des Projektes kein Verstoß gegen die Richtlinien ist und damit auch nicht mit einer Sperre sanktioniert werden kann, sollte aufrecht erhalten werden. Die Gegenansicht begünstigt nur rechtswidrige Zustände und hilft nicht, die Anzahl der möglichen Prozesse gegen Träger des Projektes zu reduzieren.

Umgang mit Neulingen

Im englischen Projekt gibt es eine umfangreiche Richtlinie über den Umgang mit Neulingen. Sie trägt den Titel "Please do not bite the newcomers". Im deutschen Projekt ist diese Richtlinie auch vorhanden, allerdings wesentlich knapper gefasst, unter dem Titel "Verhalten gegenüber Neulingen".

In diesem Zusammenhang spielt das eine Rolle, weil in vielen Fällen ein Benutzer, der mit rechtlichen Schritten droht, sich gerade erst bei der Wikipedia angemeldet hat, weil er sich in einem Artikel zu Recht oder Unrecht angegriffen fühlt.

Nach einem Diskussionsbeitrag [1] von P. Birken kommt derzeit (Oktober 2007) etwa eine Anfrage pro Woche per E-Mail, in der Rechtsverletzungen beanstandet werden. Meistens geht es dabei um Persönlichkeitsrechte.

Wenn sich jemand durch eine Aussage in einem Artikel rechtswidrig angegriffen sieht und sich dann hier als Benutzer anmeldet, um die aus seiner Sicht fehlerhafte Sicht des Artikels richtigzustellen, kann man normalerweise davon ausgehen, dass er die hier diskutierte Richtlinie noch nicht kennt.

Dann kann es schnell passieren, dass ein solcher neuer Benutzer innerhalb von seinen ersten zwanzig Bearbeitungen gleich mit rechtlichen Schritten droht. Das ist nach der Rede von Jimbo Wales auf der Wikimania 2006 [2] sogar ein durchaus typischer Ablauf. Ich zitiere:

"There's a sort of typical pattern where I've seen this happen over and over and over. Somebody, they go to an article and they see something they don't like in it so they blank the article. Right. So somebody warns them, and then they blank again and they get blocked. Right. Then they make a legal threat and they really get blocked. And it's just like a totally bad experience for that person, when in fact, they may have been right in the first place. Or maybe they weren't right. maybe they just didn't like what we wrote about them, but still, we didn't handle it well."

Auch die Richtlinie zu Persönlichkeitsrechten geht auf diese Problematik ein. Dort heißt es unter Punkt sieben:

"Wir raten zwar davon ab, Artikel über sich selbst zu verfassen (siehe Wikipedia:Eigendarstellung), aber die Betroffenen sind eingeladen, Fehler zu verbessern und ungenaues oder unbelegtes Material zu entfernen.
Anonyme Komplett- oder Teillöschungen in der Biographie einer lebenden Person müssen sorgfältig geprüft werden. Wenn die Person nicht besonders wichtig ist, sind solche Änderungen meistens kein Vandalismus, sondern der Versuch des Betroffenen, verfälschtes oder ungenaues Material zu entfernen. Beobachter der „letzten Änderungen“ sollten auf beleidigende Kommentare im Feld „Zusammenfassung“ und auf unnötige Vandalismusmeldungen verzichten. Siehe auch Wikipedia:Verhalten gegenüber Neulingen."

Es ist daher vor allem bei neuen Benutzern sorgfältig zu prüfen, ob diese ein Verbot der Drohung mit rechtlichen Schritten und dessen genauen Umfang hier überhaupt kennen.

Bei jedem Benutzer ist vor einer auf dieses Verbot gestützten Sanktion zunächst einmal zu klären, ob die Richtlinie diesem Benutzer überhaupt bekannt ist. Bei neuen Benutzern ist es völlig unrealistisch, dies vorauszusetzen und zu verlangen. Aber auch viele erfahrenere Benutzer kennen die Regeln hier nicht. Häufig gehen Benutzer pauschal davon aus, dass die Ankündigung rechtlicher Schritte auch gegen den Träger des Projektes in den geltenden Richtlinien verboten sei, was derzeit klar nicht der Fall ist.

Unabhängig davon, wie weit man Benutzern hier verbieten will, über eine möglichen Prozess zu diskutieren, sollte Voraussetzung einer Sanktion wohl sein, dass das betreffende Verbot nicht die Privatmeinung einzelner Benutzer ist, sondern sich klar aus geltenden Richtlinien ergibt. Außerdem ist erforderlich, dass der Benutzer, den man mit einer möglichen Sperre sanktionieren will, dieses Verbot dann auch gekannt hat.