Diskussion:Meinungsfreiheit/Archiv/2008

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Vielleicht ein bisschen viel aufgeräumt? Der Einfluss auf Privatrechtsverhältnisse sollte durchaus Erwähnung finden. - Timosch 13:03, 1. Mär. 2008 (CET)

Warum denn? Und warum schon in der Einleitung? --Genix 18:34, 1. Mär. 2008 (CET)
In der EInleitung ists nicht unbedingt nötig, da gebe ich dir Recht. Aber es sollte auf jeden Fall rein, denn es macht durchaus einen Unterschied, ob die Meinungsfreiheit nur ein Schutzrecht gegenüber dem Staat ist, oder auch gegenüber Dritten in Anspruch genommen werden kann. -- Timosch 12:06, 2. Mär. 2008 (CET)
Besser erst in Drittwirkung von Grundrechten die Quellen und den Streitstand exakt darstellen. Danach kann man darauf unter Rechtslage in Deutschland verweisen. Die Volltextsuche ergibt bereits jetzt 26 Treffer zum Thema Drittwirkung. --Genix 23:27, 2. Mär. 2008 (CET)

Tatsachen und Meinungen

Gerade entfernt:

Der Unterschied zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen ist fließend. Entsprechend bestehen große Unterschiede über die rechtliche Ziehung einer Grenze und des vorhandenen Schutzes in verschiedenen Ländern.

Logisch sind viele, wenn nicht sogar alle als „Tatsachen“ bezeichneten Aussagen gar nicht beweisbar und richtigerweise Meinungen. Auch angebliche Tatsachen beruhen auf gemeinsamen Grundannahmen über geltende Axiome und Schlussregeln sowie setzen die Täuschungsfreiheit kognitiver Feststellungen voraus. Je nach Axiomen oder sogar der Stellung der Logik bei der Wahrheitssuche (z. B. Gegensatz von Wissen und Glauben in der Religion) lassen sich aber andere „Wahrheiten“ kreieren. So besagt die Aussage „Allah ist der einzige Gott und Mohammed ist sein Prophet“ nicht nur etwas über Allah, sondern auch über andere Geistwesen und ob sie überhaupt existieren bzw. ob deren Satzungen überhaupt irgendeine Relevanz haben. Wie bezüglich der Gleichgültigkeit verschiedener Glaubensrichtungen sind auch säkulare Tatsachenbehauptungen wie die Gleichheit aller Menschen nicht in der Natur begründete Tatsachen, sondern autoritative Festlegungen, die stimmen können oder aber auch nicht.

Offensichtlich lassen sich Sinneseindrücke zudem täuschen. Selbst als fundamental empfundene „Tatsachen“ sind eigentlich logisch Axiome und nicht Eigenschaften der Realität. Der logisch und sinnesmäßig strikte Solipsismus leugnet z. B. sogar die Realität der Umwelt. Dasselbe tat der anglikanische Bischof Berkeley im 17. Jahrhundert, der die geistige und nicht die materielle Welt als real ansah. Der russische Mathematiker Fomenko glaubt heute mathematisch beweisen zu können, dass aus der Zeit vor etwa dem 13. Jahrhundert außer der Bibel keine „echten Tatsachen“ überliefert seien, und Erich von Däniken an den Besuch von Außerirdischen in der Vergangenheit.

Auch die sogenannte „öffentliche Meinung“ oder gar das „gesunde Volksempfinden“ sind offensichtlich subjektiv. Während im 16. Jahrhundert Hexen und der Teufel als real existierend erachtet wurden von der überwiegenden Mehrheit in Mitteleuropa, erschiene jemand heute (zumindest in Europa) angesichts solch einer Meinungsäußerung (oder Tatsachenbehauptung) mit großer Wahrscheinlichkeit als psychisch gestört oder wahnhaft. Seit längerem ist auch bekannt, dass sich Menschen, ohne bewusst zu lügen, eine Realität konstruieren können und sich sehr selektiv erinnern (durch Verdrängung und andere psychische Phänomene), so dass die Erinnerungen anderer Menschen ganz anders sein können.

Der wesentliche Inhalt ist bereits im Abschnitt über das deutsche Recht und im Artikel Tatsachenbehauptung enthalten. Außerdem schweift das etwas vom Thema ab und dürfte mit diesen vielen Details auch eher Verwirrung stiften. --Genix 04:00, 3. Mär. 2008 (CET)

Ich würde kurz (das ist dieser Abschnitt nicht) irgendwo erwähnen, dass das beides zu unterscheiden ist. --TheK? 01:49, 4. Mär. 2008 (CET)
Das ist, wie gesagt, bereits beim deutschen Recht verwirklicht. Man kann das noch dort ergänzen, wo es ebenfalls gilt. Und falls das tatsächlich universell gültig sein sollte, kann das natürlich auch an zentraler Stelle stehen. Aber so weit ist der Artikel wohl noch nicht. --Genix 02:08, 4. Mär. 2008 (CET)