Syndikat (Begriffsklärung)
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 16. September 2019 um 21:28 Uhr durch imported>Anonym~dewiki(31560) (Inhaltliche Ergänzung um eine Bedeutung des Begriffs, die sich zwar unter „Gruppierung“ einreihen könnte, aber auf der Mainpage des Begriffs noch nicht zu finden ist. SuV).
Syndikat bezeichnet:
- eine Gruppierung von Personen oder Unternehmen, siehe Syndikat
- ein Kartell mit zentraler Verkaufs- oder Einkaufsstelle, siehe Syndikat (Kartellform)
- kommunale Zweckverbände in Luxemburg, siehe Syndikat (Luxemburg)
- Teams im Regattasegeln
- eine Krimiautorenvereinigung, siehe Syndikat (Autoren)
- den Syndikat Verlag
Siehe auch:
__DISAMBIG__