Syndikus (Begriffsklärung)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Syndikus steht für:

  • einen Syndikusrechtsanwalt (vgl. § 46 Bundesrechtsanwaltsordnung), der im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber, z. B. einem Unternehmen oder Verband, beschäftigt ist, siehe Syndikus.


Syndikus ist der Familienname folgender Personen:

__DISAMBIG__