31er

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31er (Einunddreißiger) bezeichnet in der allgemeinen Jugendsprache eine Person, die sich durch verräterisches oder untreues Verhalten hervorhebt (im Englischen auch Snitch genannt).[1]

Herkunft

Das Wort ist ein Akronym zum § 31 des deutschen Betäubungsmittelgesetzes. Die Regelung des § 31 BtMG ermöglicht es Gerichten, im Rahmen des § 49 Abs. 1 StGB die Strafe zu mildern oder in Fällen des § 29 Abs. 1, 2, 4 oder 6 BtMG komplett fallen zu lassen, wenn ein Täter durch seine Aussagen zur weiteren Aufklärung der Tat oder zur Verhinderung weiterer Betäubungsmitteldelikte beiträgt.[2] Demzufolge ist das ursprüngliche Auftreten dieser Synonymisierung in von Drogenkriminalität bestimmten Gruppen zu verorten. Über den Hip-Hop-Jargon hat diese dann Einzug in die Jugendsprache gefunden.

Bedeutung

Der Begriff ist synonym zu „Verräter“ und „Nestbeschmutzer“ sowie den umgangssprachlichen Bezeichnungen „Snitch“. Die Nutzung des Wortes kann im Rahmen des Ideolekts von einer gewohnheitlich genutzten Interjektion bis hin zur stark vulgären und pejorativen Beleidigung reichen.

Rezeption

Diverse Lieder aus dem deutschsprachigen Hip-Hop-Bereich verhalfen dem Begriff 31er zu großer Bekanntheit unter Jugendlichen. Nachfolgend einige der bekanntesten Beispiele:

Einzelnachweise

  1. Thomas Kolkmann: Was ist ein 31er? Bedeutung des Hip-Hop-Slangwortes auf giga.de, abgerufen am 24. Oktober 2017.
  2. § 31 BtMG – „Judas-Paragraph“ oder sinnvolle Option der Verteidigung (Memento vom 24. Oktober 2017 im Internet Archive) auf lanz-legal.de, abgerufen am 24. Oktober 2017.