8:2-Fluortelomersulfonsäure
Strukturformel | ||||||||||||||||
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Allgemeines | ||||||||||||||||
Name | 8:2-Fluortelomersulfonsäure | |||||||||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | C10H5F17O3S | |||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
weißer geruchloser Feststoff[1] | |||||||||||||||
Externe Identifikatoren/Datenbanken | ||||||||||||||||
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Eigenschaften | ||||||||||||||||
Molare Masse | 528,18 g·mol−1 | |||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest[1] | |||||||||||||||
Schmelzpunkt | ||||||||||||||||
Löslichkeit | ||||||||||||||||
Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||
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Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
8:2-Fluortelomersulfonsäure (1H,1H,2H,2H-Perfluordecansulfonsäure) ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS).
Vorkommen
8:2-Fluortelomersulfonsäure kann in der Umwelt in Spuren (zum Beispiel in Hausstaub mit einem Gewichtsanteil von maximal 50,2 ng/g[2]) nachgewiesen werden.
Eigenschaften
8:2-Fluortelomersulfonsäure ist ein weißer geruchloser Feststoff, der löslich in DMSO und Methanol ist.[1]
Verwendung
8:2-Fluortelomersulfonsäure wurde in Feuerlöschschäumen und als Tensid verwendet.[3][4][5] Das Natriumsalz wird außerdem zur Herstellung von anderen Sulfonsäureverbindungen verwendet.[6]
Verbot
Da die 8:2-Fluortelomersulfonsäure eine Perfluorheptylgruppe enthält und in die Perfluoroctansäure (PFOA) umgewandelt werden kann, erfüllt sie die Definition eines PFOA-Vorläufers laut Stockholmer Übereinkommen bzw. der Verordnung (EU) 2019/1021 und unterliegt somit einem weitreichenden Verbot.[7]
Einzelnachweise
- ↑ a b c d e f g 1H,1H,2H,2H-Perfluorodecanesulfonic acid, LGC Standards, abgerufen am 1. August 2022.
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- ↑ EU-Kommission, ECHA (Hrsg.): The use of PFAS and fluorine-free alternatives in fire-fighting foams. 2020, S. 47 (europa.eu [PDF]).
- ↑ Eintrag zu Sodium 1H,1H,2H,2H-Perfluorodecane Sulfonate bei Toronto Research Chemicals, abgerufen am 1. August 2022 (PDF).
- ↑ Delegierte Verordnung (EU) 2020/784 der Kommission vom 8. April 2020 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Aufnahme von Perfluoroctansäure (PFOA), ihrer Salze und von PFOA-Vorläuferverbindungen. 32020R0784, 15. Juni 2020 (europa.eu [abgerufen am 2. August 2022]).