Abbiegefahrbahn

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Abbiegefahrbahn (gelb) als Verbindungsrampe zwischen zwei Autobahnen.

Eine Abbiegefahrbahn ist eine Fahrbahn, die ausschließlich (im Gegensatz zur Haupt- oder Richtungsfahrbahn) für das Abbiegen nach rechts oder links vorgesehen ist. Fahrbahnen, die für mehr als eine Richtung vorgesehen sind, fallen nicht darunter. Sie sind baulich durch Schutzplanken, Bordsteine oder Betonschutzwände von den anderen Fahrbahnen getrennt. Eine Abbiegefahrbahn kann auch mehrere Abbiegefahrstreifen umfassen.

Einsatzbereiche

An höhenfreien Kreuzungsanlagen

Abbiegefahrbahnen findet man in der Regel bei höhenfreien Kreuzungsanlagen wie Autobahnkreuzen oder -dreiecken. Dort verläuft die Abbiegefahrbahn parallel zur Hauptfahrbahn und kann über den Abbiegefahrstreifen erreicht werden. Sie dient beispielsweise als Verbindungsrampe zwischen zwei verschiedenen Autobahnen.

Innerorts

Straßenkreuzung in Wuppertal mit freiem Rechtsabbieger.

An Kreuzungen mit hohem Verkehrsfluss werden auch innerorts oft getrennte Abbiegefahrbahnen für den rechts abbiegenden Verkehr gebaut, um die Leistungsfähigkeit der Kreuzung zu erhöhen. Diese Abbiegefahrbahnen können für die Kreuzung durch Fußgänger mit einem Fußgängerübergang oder einer eigenen Lichtsignalanlage ausgestattet sein, oder ohne Kreuzungshilfe für Fußgänger gebaut werden. Freie Rechtsabbieger,[1] also nicht-signalisierte Rechtsabbiegefahrbahnen sollen nach dem führenden deutschen Regelwerk, den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, RASt 06, innerorts nur (noch) in Ausnahmefällen angewendet werden, da sie Fußgänger und Radfahrer gefährden.[2] Als Beispiel für eine Ausnahme wird dort angegeben, dass sie aus fahrgeometrischen Gründen erforderlich sein können, also ein Rechtsabbiegen für manche Fahrzeuge sonst nicht möglich wäre, wie bei spitzwinkeligen Knotenpunkten.

Normen und Standards

  • Richtlinien für die Anlage von Straßen – Teil: Knotenpunkte (RAS-K)
  • Richtlinien für die Anlage von Straßen – Teil: Querschnitt (RAS-Q)

Literatur

  • Wolfgang Pietzsch: Straßenplanung, Werner Verlag, ISBN 3-8041-2949-8, Seite 225 ff.

Einzelnachweise

  1. Drucksache - XVIII/1188. Bezirksversammlung Bergedorf, abgerufen am 27. Juli 2015: „Beide Unfälle ereigneten sich im Bereich sogenannter „Freier Rechtsabbieger“. Dabei handelt es sich um Rechtsabbiegerspuren, die an signalisierten Knotenpunkten unter Umgehung der LSA geführt werden.“
  2. Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) Kap. 6.3.8.2, Dreiecksinseln