Abknickende Vorfahrt
Die abknickende Vorfahrt ist ein deutsches Verkehrszeichen, das an Kreuzungen oder Einmündungen zusätzlich zu einem vorfahrtgewährenden Zeichen die Streckenführung der Vorfahrtstraße anzeigt. Das Richtzeichen zeigt einen drei- oder vier-armigen Knotenpunkt, bei dem zwei der zusammentreffenden Straßen entsprechend der Hauptverkehrsrichtung zu einem bevorrechtigten Straßenzug zusammengefasst werden.[1][2] Entgegen der räumlichen Gestaltung des Knotenpunktes verläuft die Vorfahrtsstraße in Fahrtrichtung nicht geradeaus, sondern räumt dem links bzw. rechts abbiegenden Verkehr Vorfahrt ein.
Wer der Vorfahrtsstraße folgt, ändert dabei seine Fahrtrichtung. Abbiegende Fahrzeuge müssen den Richtungswechsel kenntlich machen.[3] Fahrzeuge, die geradeaus fahren und dabei die Vorfahrtsstraße jeweils verlassen oder auffahren, müssen keinen Richtungswechsel kenntlich machen. Im Kfz wird der Richtungswechsel mit den Fahrtrichtungsanzeigern ("Blinker"), auf dem Fahrrad mit Handzeichen angekündigt.
Grundsätzlich wird die Vorfahrtsregelung in Deutschland in der Straßenverkehrs-Ordnung nach § 8 StVO geregelt. Beschildert wird der Knotenpunkt wie folgt: Die abknickende Vorfahrt wird zunächst räumlich an allen Armen des Knotenpunktes mit den Verkehrszeichen 1002-xx (Verlauf der Vorfahrtsstraße) dargestellt. Auf dem Straßenzug, dem die Vorfahrt zugesprochen wird, wird das Zeichen 306 (Vorfahrtsstraße) eingesetzt, auf vorfahrtgebenden Straßen wird das Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) eingesetzt.
Weblinks
- Das Verkehrslexikon: Abknickende Vorfahrt.
- Manuel Daubner: Die abknickende Vorfahrt – ahndbar als Vorfahrt- oder Vorrangfall.
Einzelnachweise
- ↑ Jochen Borst: Abknickende Vorfahrt Polizei-Repetitorium, abgerufen am 22. September 2021.
- ↑ § 42 Richtzeichen Joachim Jagow, Michael Burmann, Rainer Heß: Straßenverkehrsrecht, 20. Auflage 2008. beck-online.de, abgerufen am 22. September 2021.
- ↑ BayObLG, Beschluss vom 8. März 1972 - RReg 6 St 662/71 OWi