Ableitung (Verkehr)

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Eine Ableitung des Verkehrs erfolgt, wenn eine Vollsperrung eines Straßentunnels oder einer Richtungsfahrbahn angeordnet wird und keine alternative Verkehrsführung auf dem gleichen Verkehrsweg möglich ist. Grund für eine solche Vollsperrung kann beispielsweise ein Gefahrgutunfall oder eine Massenkarambolage sein. Die Ausführung einer Verkehrsableitung wird (oft im Auftrag der Verkehrsbehörde) von der Polizei vorgenommen.

Merkmale

Mit Hilfe von Absperreinrichtungen (Absperrbaken und Absperrtafeln) wird der Verkehr schrittweise auf einen Fahrstreifen zusammengeführt und anschließend auf den Verzögerungsstreifen gelenkt, um dann auf das untergeordnete Straßennetz abgeleitet zu werden. Um die Verkehrsteilnehmer frühzeitig auf die Ableitung aufmerksam zu machen, können Vorwarneinrichtungen oder Polizeibeamte im Vorfeld zum Einsatz kommen. Im Gegensatz zu Umleitungen wird der Verkehr bei Ableitungen nicht über eine Umleitungsstrecke hinter dem abgesperrten Abschnitt wieder auf den Verkehrsweg zurückgeführt.

Für den Fall, dass sich noch Fahrzeuge zwischen der Sperrstelle und der Anschlussstelle befinden, an der der Verkehr abgeleitet wird, kann die Polizei die Fahrzeugführer anweisen, ihre Fahrzeuge zu wenden. Sie führt diese Fahrzeuge dann entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung zur letzten freien Anschlussstelle zurück. Um eine möglichst reibungslose Ableitung zu gewährleisten, werden die zurückgeführten Fahrzeuge entweder über die eigentliche Auffahrt der letzten freien Anschlussstelle auf das nachgeordnete Straßennetz geführt, oder aber über die reguläre Ausfahrt. Die Entscheidung hierüber trifft die Polizei in Abhängigkeit von der Ausführung und Leistungsfähigkeit der Anschlussstelle, insbesondere des Knotenpunktes an der Schnittstelle zum nachgeordneten Straßennetz.

Eine Verkehrsableitung hat den Vorteil, dass bei länger andauernden Sperrungen Rettungskräfte den Einsatzort besser erreichen können und Verkehrsteilnehmer nicht unnötig lange auf die Weiterfahrt warten müssen.

Siehe auch