Abrechnung in Veracruz

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Film
Deutscher Titel Abrechnung in Veracruz
Originaltitel El sabor de la venganza
Produktionsland Spanien, Italien
Originalsprache Spanisch
Erscheinungsjahr 1963
Länge 97 (dt. V. 80) Minuten
Altersfreigabe FSK 16
Stab
Regie José Romero Marchent
Drehbuch José Romero Marchent,
Marcello Fondato
Produktion Manuel Castedo,
Adriano Merkel
Musik Riz Ortolani
Kamera Rafael Pacheco
Schnitt Daniele Alabiso
Besetzung
Synchronisation

Abrechnung in Veracruz (Original: El sabor de la venganza) ist ein italienisch-spanischer Italowestern aus dem Jahr 1963. Regie führte Joaquín Luis Romero Marchent, die musikalische Leitung hatte der Italiener Riz Ortolani. Die deutschsprachige Erstaufführung erfolgte am 23. Oktober 1964.

Handlung

Eine Banditenbande flüchtet nach einem Banküberfall durch die Wüste. Auf einer Ranch stehlen sie Pferde und erschießen den Vater dreier Söhne James Walker. Die Söhne Jeff, Chris und Brad schwören später ihrer Mutter, den Tod zu rächen. Jeff ist Sheriff in Veracruz geworden, Brad bewirtschaftet inzwischen die Farm des Vaters und Chris ist ein herumziehender Revolvermann. Auf unterschiedliche Weise suchen die Söhne nach den Verbrechern. Im Gegensatz zu seinen Brüdern möchte Jeff die Banditen vor ein Gericht stellen und verurteilen lassen. Chris erschießt einen der Banditen bei der ersten Gelegenheit. In Veracruz kommt es schließlich zum Showdown mit den Verantwortlichen Pedro Ramirez, Bedford und Parker.

Kritiken

„Ein unterhaltsamer Western aus der Frühzeit des Genres (cf. Italowestern)“

Ulrich P. Bruckner: Für ein paar Leichen mehr.

„Ein ruppiger Film, der der noch den Topoi des US- Western nahesteht.“

Lexikon des internationalen Films[1]

Bemerkungen

Italienischer Titel ist I tre spietati; Drehorte waren die Gegend um Almería, Colmenar Viejo und Seseña.[2]

Synchronisation

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Abrechnung in Veracruz. In: Lexikon des internationalen Films. Filmdienst, abgerufen am 2. März 2017.
  2. Ulrich P. Bruckner: Für ein paar Leichen mehr. München 2006, S. 662