Abschichtung
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Abschichtung steht für:
- eine Erbauseinandersetzung, siehe Abschichtung (Recht)
- eine Aufteilung der Klausuren des ersten juristischen Staatsexamens, siehe Abschichtung im ersten Staatsexamen
- eine Sonderregelung zur Aufteilung der Examensklausuren auf mehrere Semester in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, siehe Abschichtung im Freiversuch
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