Abschied (Militär)
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Abschied bedeutete in der deutschen Militärsprache des 18. bis 20. Jahrhunderts, wie Lexika des 19. und 20. Jahrhunderts von Pierer, Brockhaus und Meyer mitteilen, die ehrenvolle Entlassung aus dem Dienst. Das Wort bezeichnete auch die entsprechende Urkunde. Der Abschied konnte, bevor es um die Mitte des 19. Jahrhunderts dafür Regeln gab, mit oder ohne Pension erfolgen. Gründe waren Alter, Invalidität oder ein vom Dienstherrn angenommenes Abschiedsgesuch. Er war im Unterschied zur Absetzung oder zur Entlassung ohne Abschied, auch Entlassung mit schlichtem Abschied, das heißt ohne Bescheinigung, den es bis zur Abschaffung der militärischen Ehrengerichte 1919 gab, keine Strafe.