Adelssitz
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Als Adelssitz bezeichnet man zuweilen:
- ein Rittergut,
- eine Burg,
- ein Schloss,
- ein Herrenhaus,
- einen Ansitz,
soweit es sich dabei um den Wohnsitz einer Adelsfamilie handelte.
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Als Adelssitz bezeichnet man zuweilen:
soweit es sich dabei um den Wohnsitz einer Adelsfamilie handelte.
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