Adjunkt
Der Adjunkt (von lateinisch adiunctus „verknüpft, angebunden“) ist eine Bezeichnung für den Gehilfen eines Beamten.
Ab dem 19. Jahrhundert ist in der kommunalen Verwaltung der Adjunkt als Beigeordneter dem Bürgermeister zur Seite gestellt. Neben dem örtlichen Polizeiwesen gehörte unter anderem auch die Verwaltung der Zivilstandswesens (Geburts-, Heirats-, Sterberegister) zu seinen Aufgaben.
Auch die Assistenten ohne Lehrtätigkeit an Sternwarten (siehe auch Observator), junge Kapläne sowie protestantische Geistliche, die einem Pfarrer als Aushilfe zugeordnet waren, wurden früher als Adjunkt bezeichnet.
In der Schweiz ist der Begriff nach wie vor gebräuchlich und bezeichnet einen höheren Angestellten oder Beamten in Stabsfunktion.
Adjunkt war bis 1979 in Österreich ein Beamtentitel und wird noch heute in der Försterausbildung (Forstadjunkt) verwendet.
Im Frankreich des Ancien Régime, in Polen, Schweden und Ungarn ist Adjunkt ein Titel für Lehrkräfte an Hochschulen. In Dänemark ist Adjunkt mit einem Assistant Professor des nordamerikanischen Hochschulsystems vergleichbar.
Siehe auch
Literatur
- Zur Funktion des Adjunkten an der Universität Basel. Unigeschichte (unigeschichte.unibas.ch)
- Adjunct. In: Heinrich August Pierer, Julius Löbe (Hrsg.): Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit. 4. Auflage. Band 1. Altenburg 1857, S. 134 (zeno.org).
- Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 25.(zeno.org)
- Der große Brockhaus in einem Band, 2. Auflage, Leipzig 2005, S. 14, ISBN 3-7653-3142-2
- Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 169 (zeno.org)