Alarmismus
Alarmismus ist ein politisches Schlagwort, mit dem eine unnötige oder übertriebene Warnung vor Problemen bezeichnet oder behauptet wird. Wer den Begriff verwendet, drückt damit in der Regel wertend aus, dass er die Warnungen und Ängste nicht teilt oder für stark überzogen hält. Der Begriff fand auch Eingang in die Medienkritik.
Begriffsherkunft und -bedeutung
Der Begriff ist ein Anfang der 1990er Jahre entstandener, aus dem Englischen abgeleiteter Neologismus.[1] Als „Alarmist“ wird laut Duden zum einen ein „Lärmverursacher“ oder „Unruhestifter“ bezeichnet (diese Bedeutung sei „bildungssprachlich veraltet“), zum anderen „jemand, der die öffentliche Aufmerksamkeit auf etwas Bedrohliches, Gefährliches lenkt, der vor etwas warnt“.[2] Ob die Bedrohung tatsächlich und in den beschriebenen Ausmaßen existiert, ist für die Verwendung des Schlagwortes unerheblich. Eine Bezeichnung mit ähnlichem Sinngehalt stellt der umgangssprachlich abwertende Begriff „Panikmache“ dar, der laut Duden ein „Heraufbeschwören einer Panikstimmung durch aufgebauschte Darstellung eines Sachverhalts o. Ä.“ bezeichnet.[3] In öffentlichen und politischen Diskussionen wird der Alarmismus-Vorwurf auch als Red Herring genutzt, um eine differenzierte Auseinandersetzung mit einem Thema zu umgehen.
Medienkritik
In der Medienkritik wird der Umgang mit vielen öffentlich diskutierten Problemen zeitweilig als „alarmistisch“ bezeichnet. Insbesondere wird damit eine Tendenz vor allem der Boulevardpresse zu erfassen versucht, „aktuelle Ereignisse, politische Positionen oder allgemeine Trends als Warnungen vor unerwünschten zukünftigen Entwicklungen“ vorzutragen. So würden „Wandlungen und Veränderungen als auf dramatische gefährliche Entwicklungen ausgewiesen, die ein dringendes Handeln erfordern“ würden. Die „Drastik“ mancher Darstellung deute auf eine „tiefere Strategie der Dramatisierung möglicher gesellschaftlicher Entwicklungen“ hin. Dabei habe der Alarmismus „ein Diskursmuster, das sich in medialer Öffentlichkeit und wissenschaftlicher Debatte nachweisen lässt und den Blick auf Möglichkeiten und Grenzen politischer Einflussnahme“ eher verstelle. Historisch gebe es „eine ganze Reihe von Beispielen hysterischer Angstepidemien, die manchmal auf ein in Angstlust fundiertes ‚katastrophisches Lebensgefühl‘ zurückgeführt werden“ können.[4]
Erklärungsversuche
Der Publizist Matthias Horx versuchte Alarmismus 2007 folgendermaßen zu definieren: „Unter Alarmismus verstehen wir ein soziokulturelles Phänomen, bei dem Zukunftsängste epidemieartig in weiten Bevölkerungskreisen grassieren. Diese Ängste entstehen aus einer bestimmten Interpretation aus Gefahrensmomenten, die durchaus reale Ursprünge (oder Teilaspekte) aufweisen kann. Diese Gefahren werden jedoch symbolisch überhöht und auf ein vereinfachtes, eben katastrophisches Modell reduziert“ (Horx 2007, S. 24).[5] Dem Publizisten Friedrich Sieburg zufolge basiert das katastrophische Lebensgefühl auf einem psychologischen „Angstlust“-Effekt: „Die Weltuntergangsstimmung durch scharfe Analysen ins allgemeine Bewusstsein zu heben und sie gleichzeitig auch noch zu genießen, gehört zu den Lieblingsbeschäftigungen des Menschen von heute.“ Der Alltag mit seinen tristen Problemen sei langweilig, dagegen aber bevorstehenden Katastrophen hochinteressant.[6]
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Dieter Herberg, Michael Kinne und Doris Steffens: Neuer Wortschatz: Neologismen der 90er Jahre im Deutschen. In: Schriften des Instituts für Deutsche Sprache. De Gruyter, 2004, ISBN 3-11-017751-X, S. 5–6. online in Google Bücher
- ↑ Alarmist in duden.de, abgerufen am 13. Januar 2013.
- ↑ Panikmache in duden.de, abgerufen am 1. August 2013.
- ↑ Heinz-Hermann Meyer: Alarmismus, Lexikon der Filmbegriffe des Institut für Neuere Deutsche Literatur und Medien der Universität Kiel, abgerufen am 1. August 2013.
- ↑ zitiert in Thomas Jäger und Henrike Viehrig: Sicherheit und Medien. Springer 2009, S. 165, online in Google Bücher
- ↑ F. Sieburg (1957) zitiert nach: Klaus Harpprecht, Untergang des Abendlandes? Welch ein Unsinn! In: Die Zeit Nr. 25/2006, vom 14. Juni 2006.