Albrecht Zeuner

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Albrecht Zeuner (* 3. Dezember 1924 in Gera; † 19. Februar 2021[1]) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.

Leben

Albrecht Zeuner studierte ab 1947 Jura in Hamburg und wurde 1952 über „Soziale Abhängigkeitsverhältnisse als Zurechnungsgrundlage im BGB“ zum Dr. jur. promoviert. Er arbeitete als wissenschaftlicher Assistent und habilitierte sich 1957.

1958 wurde er als Professor für Zivilprozessrecht, Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an die Universität Saarbrücken berufen. 1961 übernahm er eine Professur gleicher Art an der Universität Hamburg, die er bis zu seiner Emeritierung 1990 innehatte. Rufe nach Göttingen, Köln und München lehnte er ab. 1991 wurde er für zwei Jahre Gründungsdekan der neuen juristischen Fakultät der Universität Rostock.

Zu seinen Arbeitsgebieten zählen Verfahrensprinzipien und Entscheidungswirkungen im Zivilprozessrecht, das Haftungsrecht und das Arbeits- und Arbeitskampfrecht.

Ehrungen

Seit 1989 war er Mitglied der Joachim-Jungius-Gesellschaft der Wissenschaften, 1993 erhielt er die Ehrendoktorwürde der Universität Rostock. Er war zudem Mitglied der Akademie der Wissenschaften in Hamburg.

Werke

  • Albrecht Zeuner: Soziale Abhängigkeitsverhältnisse als Zurechnungsgrundlage im BGB. Hamburg 1952.
  • Albrecht Zeuner: Die objektiven Grenzen der Rechtskraft im Rahmen rechtlicher Sinnzusammenhänge : zur Lehre über das Verhältnis von Rechtskraft und Entscheidungsgründen im Zivilprozeß. Mohr, Tübingen 1959.
  • mit Harald Koch: Chapter 9: Effects of judgments (Res Judicata). In: International encyclopedia of comparative law. Band 16. Mohr Siebeck, Tübingen 2012.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Traueranzeige Albrecht Zeuner auf lebenswege.faz.net vom 13. März 2021