Altiport
Altiport ist eine Bezeichnung für französische Flugplätze mit ungewöhnlichen Charakteristika, welche sich aus ihrer Lage im Gebirge ergeben. Am offensichtlisten ist die abfallende Start- und Landebahn. Aufgrund dieser Besonderheiten dürfen die Altiports nur von Piloten mit entsprechender Zusatzausbildung (Qualification montagne) angeflogen werden.[1]
Neben den Altiports, die über ein Mindestmaß an Infrastruktur verfügen, gibt es noch eine große Zahl unbefestigter Pisten im Gebirge (Altisurfaces), die ebenfalls nur von Piloten mit Qualification montagne angeflogen werden dürfen.[1] Der Begriff Altiport wird manchmal auch für Flugplätze außerhalb Frankreichs verwendet, die ähnliche Charakteristika aufweisen (etwa der Flughafen Lukla), offiziell als Altiport definiert sind jedoch nur die folgenden Flugplätze:[2]
Da Flugzeuge nach Möglichkeit gegen den Wind starten und landen, werden die Start- und Landebahnen eines normalen Flugplatzes je nach aktueller Windrichtung genutzt. Dies ist bei den Altiports aufgrund geografischer Gegebenheiten meist nicht möglich, da starke Anstiege oder Felswände den Ab- oder Anflug auf eine Richtung beschränken. Ebenso problematisch kann ein starkes Gefälle der Bahn sein, das einen Start hangaufwärts bzw. eine Landung hangabwärts unmöglich macht. Eine große Gefahr besteht auch darin, dass ein Landeabbruch praktisch nicht möglich ist, da häufig keine Durchstartmöglichkeit besteht. Aufgrund dieser Gegebenheiten werden in der Regel Flugzeuge mit STOL-Eigenschaften (Short Take-Off and Landing) eingesetzt, die auch bei Rückenwind noch genug Reserve haben, um starten und landen zu können.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ a b Réglementation Altiports et Altisurfaces. In: federation.ffvl.fr. Abgerufen am 14. November 2021 (Siehe das PDF auf der Website für eine genauere Definition sowie eine Liste aller Altiports und Altisurfaces).
- ↑ Liste des aérodromes dont la création et la mise en service ont été autorisées publiziert im JORF und auf Légifrance (französisch) Anm.: Die Altiports befinden sich in Liste N° 3: Aérodromes agréés à usage restreint.