Amalie Beer

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Amalie Beer. Gemälde von Carl Kretschmar, um 1803

Amalie Beer geb. Meyer Wulf, hebräisch אסתר יהודה בעער, Esther Jehuda Beer (* 10. Februar 1767 in Berlin; † 27. Juni 1854 ebenda), war eine deutsch-jüdische Salonnière in Berlin und Mutter des Komponisten Giacomo Meyerbeer.

Leben

Grab Amalie Beers links neben dem ihres Sohnes Giacomo Meyerbeer auf dem Jüdischen Friedhof Schönhauser Allee in Berlin

Geboren als Tochter des preußischen Hoffaktors Liepmann Meyer Wulff (1745–1812) und seiner Frau Esther, geborene Bamberger (1740–1822), wuchs sie im Umfeld des gebildeten, wohlhabenden Berliner Judentums des 18. Jahrhunderts auf, dessen Geschichte im Zeichen von Aufklärung und Judenemanzipation stand. 1788 heiratete sie den jüdischen Zuckerfabrikanten Jacob Herz Beer (1769–1825). Sie erlangte Berühmtheit mit ihrem literarischen Salon, der als typisches Beispiel bürgerlich-aufgeklärter Geselligkeit der Biedermeierzeit gelten kann. Zeitlebens in Berlin niedergelassen, starb sie dort fast neunzigjährig 1854. Ihr Grab befindet sich auf dem Jüdischen Friedhof Schönhauser Allee in Berlin.

Salon

Der Salon der Amalie Beer, neben dem Salon der Familie Mendelssohn Bartholdy der einzige bedeutende musikalische Salon im Berlin der 1820er Jahre, ragt dadurch hervor, dass er seine eigentliche Blüte nicht vor, sondern nach den Befreiungskriegen (1813/15) erlebte, wenngleich die Anfänge von musikalischer und literarischer Geselligkeit im Hause Beer zurück bis ins Jahr 1800 reichen. Soziologisch gesehen überwog in seinem Publikum eindeutig das Bürgertum. Dennoch zog er wichtige Vertreter des Adels und der politischen Eliten an: So gehörten zu den persönlichen Freunden der Gastgeberin der spätere König Friedrich Wilhelm IV. und sein Bruder Prinz Wilhelm, der spätere erste deutsche Kaiser, die beide auch an ihrem Leichenbegängnis teilnahmen. Unter ihren Habitués fanden sich fast alle großen Komponisten und Virtuosen der Frühromantik, darunter ihr eigener Sohn Giacomo Meyerbeer, sowie Schauspieler, Sänger, Schriftsteller und Gelehrte. Mit zwei anderen großen Salonnièren der Zeit, Rahel Varnhagen und Hedwig von Olfers, stand sie in Verbindung.

Auszeichnungen

Für ihr Engagement in der Verwundetenfürsorge während der Befreiungskriege erhielt Amalie Beer den Louisenorden. Der Prozess der Ordensverleihung zog sich allerdings über eineinhalb Jahre hin. Drei Mal wurde sie vorgeschlagen, zwei Mal lehnte König Friedrich Wilhelm III. ab. Er nahm Anstoß daran, dass eine Jüdin das Kreuz tragen sollte, doch bewilligte er letztlich die Verleihung des Ordens „in der abweichenden Form des kreisrunden allgemeinen Ehrenzeichens“.[1] Das „gekoscherte Kreutz“ wurde indes von der Berliner Judenschaft als demütigend empfunden, zumal der Monarch trotz seiner antijüdischen Haltung damit kokettierte, die Jüdin Beer vor dem Kreuz schonen zu wollen.[2]

Familie

Ehe und Nachkommen

Amalie Meyer Wulff und Jacob Herz Beer heirateten am 4. September 1788 in Berlin. Sie hatten vier Söhne:

Weitere Verwandte

Amalies Enkelin, die sich als Salonnière in ihre Tradition stellte, war Cornelie Richter (1842–1922), Tochter ihres Sohnes Jakob.

Berühmte Habitués

Literatur

  • Petra Wilhelmy: Der Berliner Salon im 19. Jahrhundert. Walter de Gruyter, Berlin u. a. 1989.
  • Sven Kuhrau (Hrsg.): Juden, Bürger, Berliner. Das Gedächtnis der Familie Beer – Meyerbeer – Richter. Henschel, Berlin 2004 (Ausstellungskatalog).
  • Heinz Becker (Hrsg.): Giacomo Meyerbeer – Briefwechsel und Tagebücher. 8 Bde. De Gruyter, Berlin 1960–2006.
  • Amalia Beer (1767–1854). Salonnière. In: Ekkehard Vollbach: Dichter, Denker, Direktoren. Porträts deutscher Juden, Leipzig: edition chrismon, ISBN 978-3-96038-243-0, S. 27–41.

Weblinks

Commons: Amalie Beer – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Sven Kuhrau, Amalie Beer. Salondame, Wohltäterin und Patriotin. Das Programm einer individuellen Akkulturation, in: Sven Kuhrau, Kurt Winkler (Hrsg.): Juden-Bürger-Berliner. Das Gedächtnis der Familie Beer-Meyerbeer-Richter, Berlin 2004, S. 62
  2. Kuhrau, S. 60f und S. 63