Amateurfunkrufzeichen

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Amateurfunkrufzeichen sind Rufzeichen für Funkstellen des Amateurfunkdienstes. Sie werden von den entsprechenden Verwaltungsbehörden nach bestimmten Schemata vergeben, die beispielsweise die Amateurfunkzeugnis- beziehungsweise Lizenzklassen, die geographische Lage oder die Verwendung der Funkstation berücksichtigen (beispielsweise als Klubstation oder Relaisfunkstelle).

Allgemeines

Ein Amateurfunkrufzeichen wird nach bestimmten Schemata gebildet und besteht aus einer Folge von Buchstaben und Ziffern. Die ersten Zeichen, das ITU-Präfix, dient zur Kennzeichnung der Nationalität der Funkstelle. Diese Präfixe werden von der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) festgelegt und den Staaten in einem oder mehreren Blöcken zugeteilt. Sie bestehen üblicherweise aus zwei Zeichen, von denen mindestens eines ein Buchstabe ist. Von einigen größeren Ländern werden Präfixe aus nur einem Zeichen benutzt, und in Ausnahmefällen werden drei Zeichen verwendet.

Allgemeines Schema für gültige Amateurfunkrufzeichen:

 NN9A, NN9NA, NN9NNA, NN9NNNA, A9A, A9NA, A9NNA, A9NNNA

Dabei bedeutet: N = Buchstabe oder Ziffer, A = Buchstabe, 9 = Ziffer. Von den ersten beiden Zeichen ist wenigstens eines ein Buchstabe; in den meisten Fällen dürfen die Ziffer Ø (von Funkamateuren wird die Ziffer Null zumeist so geschrieben, um Verwechslungen mit dem Buchstaben O vorzubeugen) und die Ziffer 1 nicht einem Buchstaben folgen.

Während die meisten Amateurfunkrufzeichen personengebunden sind, also einer Funkamateurin (YL) oder einem Funkamateur (OM) persönlich zugeordnet sind und nur von dieser Person verwendet werden dürfen, gibt es darüber hinaus noch Ausbildungsrufzeichen (in Deutschland erkenntlich am N als zweitem Buchstaben), die von „Schülern“ unter Aufsicht eines erfahrenen Funkamateurs verwendet werden dürfen, besondere Klubstationsrufzeichen (in Deutschland oft an der Ziffer Ø zu erkennen) sowie Sonderrufzeichen. Letztere werden zu besonderen Anlässen, beispielsweise Jubiläen, in der Regel nur für eine begrenzte Zeit ausgegeben und sind oft an auffälligen Zahlen oder ungewöhnlichen langen Buchstabenkombinationen zu erkennen. Ein Beispiel ist das anlässlich des 60-jährigen Bestehens des Antarktis-Vertrags herausgegebene Sonderrufzeichen DQ6ØANT.[1]

Zusätze zum Rufzeichen

Amateurfunkstationen, die vorübergehend nicht an dem üblichen festen Standort betrieben werden, erhalten als Kennzeichen einen Zusatz zum Rufzeichen, der beginnend mit einem Schrägstrich („/“) angehängt wird.[2] Die folgenden Fälle werden in Abhängigkeit von dem nicht üblichen Standort des Funkgeräts unterschieden:

  • /p für „portabel“, das heißt, das Funkgerät wird an einen anderen Ort getragen oder von dort betrieben (optional),
  • /m für „mobil“, das heißt, es wird von einem beweglichen Fahrzeug aus betrieben, beispielsweise einem Fahrrad, einem Kraftfahrzeug oder einem Wasserfahrzeug auf einem Binnengewässer,
  • /am für „aeronautisch mobil“, das heißt, es wird von einem Luftfahrzeug aus betrieben oder
  • /mm für „maritim mobil“, das heißt, es wird von einem Seefahrzeug aus betrieben.

Deutschland

Funkamateure

Der Deutschland zugeordnete Block von Landeskennern (siehe auch Geschichte der Amateurfunkrufzeichen in Deutschland) umfasst die Doppelbuchstaben DA bis DR.[3] Die folgende Liste enthält die Unterteilungen des deutschen Rufzeichenkontingents, die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) für den Amateurfunkdienst vergeben werden. Voraussetzung für die Zuteilung ist ein Amateurfunkzeugnis. Diese Unterteilung gilt auf Grund der Amateurfunkverordnung und darauf aufbauend der Verfügung 12/2005 der ehemaligen RegTP,[4] wie die BNetzA vor 1998 hieß (Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post). Die Anwendung beziehungsweise Nennung der Rufzeichen im Amateurfunkdienst bei den verschiedenen Betriebsarten wird von der jeweiligen Betriebstechnik vorgegeben.

Präfix Amtliche Amateurfunkzeugnis-
klasse
Verwendung
DAØ A Klubstationen – (nur Kurzzeitzuteilung, diese können aber verlängert werden)
DA1–2 A ausländische Funkamateure (zum Beispiel NATO-Armeekräfte): Personen, Klubstationen, Relaisfunkstellen, fernbediente Funkstellen
DA3 A Klubstationen (nur mit einstelligem Suffix), (vorher: ausländische Funkamateure: Personen)
DA4 E experimentelle Funkstellen, (vorher: ausländische Funkamateure: Personen, Klubstationen, Relaisfunkstellen, fernbediente Funkstellen)
DA5 A experimentelle Funkstellen. Der erste Buchstabe nach DA5 bezeichnet die Nutzung, zum Beispiel DA5U* für PACTOR-Gateways
DA6 E ausländische Funkamateure (zum Beispiel NATO-Armeekräfte): Personen, Klubstationen, Relaisfunkstellen, fernbediente Funkstellen
DA7–9 E Klubstationen (nur mit einstelligem Suffix)
DBØ A Relaisfunkstellen, fernbediente Funkstellen (auslaufend Klubstationen)
DB1–9 A Personen
DCØ A Personen (auslaufend: Klubstationen)
DC1–9 A Personen
DDØ A Personen (auslaufend: Klubstationen)
DD1–9 A Personen
DFØ A Klubstationen (auslaufend Relaisfunkstellen, fernbediente Funkstellen)
DF1–9 A Personen
DGØ A Personen (auslaufend Klubstationen, Relaisfunkstellen, fernbediente Funkstellen)
DG1–9 A Personen
DHØ A Personen (auslaufend Klubstationen, Relaisfunkstellen, fernbediente Funkstellen, Digipeater, Gateways)
DH1–9 A Personen
DI - DI-Rufzeichen werden seit 1950 für diverse Expeditionen und für Experimentalfunkstellen genutzt (kein Amateurfunkbetrieb)
DJØ A Personen (auslaufend Klubstationen, Relaisfunkstellen, fernbediente Funkstellen)
DJ1–9 A Personen
DKØ A Klubstationen (auslaufend: Relaisfunkstellen, fernbediente Funkstellen)
DK1–9 A Personen
DLØ A Klubstationen (auslaufend: Relaisfunkstellen, fernbediente Funkstellen)
DL1–9 A Personen
DMØA–Y A Relaisfunkstellen, fernbediente Funkstellen
DMØZ A Relaisfunkstellen mit neuen Anwendungen, zum Beispiel Echolink
DM1–9 A Personen
DNØ E Klubstationen
DN1–6 A Ausbildungsrufzeichen
DN7–8 E Ausbildungsrufzeichen
DN9 - unbelegt (vorher: Ausbildungsrufzeichen für ausländische Funkamateure (vergleiche DA1–2, DA6))
DOØA–R E Relaisfunkstellen, fernbediente Funkstellen (auslaufend: Klubstationen)
DOØS–Y E Relaisfunkstellen, fernbediente Funkstellen
DOØZ E Relaisfunkstellen mit neuen Anwendungen, zum Beispiel Echolink
DO1–9 E Personen
DPØ–1 A Klubstationen, Relaisfunkstellen, fernbediente Funkstellen und Experimentalfunkstellen an exterritorialen Standorten
DP2 E Klubstationen, Relaisfunkstellen, fernbediente Funkstellen und Experimentalfunkstellen an exterritorialen Standorten
DP3–9 A Klubstationen (nur mit einstelligem Suffix)
DQ A Klubstationen (nur mit einstelligem Suffix)
DR A Klubstationen (nur mit einstelligem Suffix)

Außerdem gelten für die Verwendung in Peilsendern (für Fuchsjagd oder Amateur Radio Direction Finding) die Rufzeichen MO, MOE, MOH, MOI, MOS und MO5 jedem Funkamateur als zugeteilt.

Zu fast allen oben aufgeführten Präfixen werden auch Rufzeichen mit einstelligem Suffix als Klubstationsrufzeichen ausgegeben. Genauere Informationen zur Rufzeichenvergabe findet man in der Mitteilung 151/2005[5] der Bundesnetzagentur.

Ein laufend aktualisiertes vollständiges Verzeichnis der zugeteilten deutschen Amateurfunkrufzeichen und ihrer Inhaber wird von der Bundesnetzagentur frei zur Verfügung gestellt (siehe Rufzeichenliste unter Weblinks).

Empfangsamateure

Über die genannten Amateurfunkrufzeichen hinaus werden für reine Empfangsamateure (Kurzwellenhörer, engl. Short Wave Listener, kurz SWL) vom Deutschen Amateur-Radio-Club (DARC) nach bestandener Prüfung sogenannte DE-Kennzeichen herausgegeben.[6] Diese bestehen aus dem Präfix DE, einer Ziffer zwischen 1 und 9 sowie drei weiteren Buchstaben. Beispiele sind DE1WZU, DE4CWL oder DE8BUS. Die drei Buchstaben des Suffixes können frei gewählt werden, vorausgesetzt das gewünschte Kennzeichen ist noch nicht vergeben. Das Präfix DE ist exklusiv für deutsche Empfangsamateure reserviert und wird nicht an Funkamateure vergeben.

Nach vielen bestätigten SWL-Berichten lässt sich der Titel „Deutscher Empfangs-Meister“ (DEM) erringen. Empfangsmeister sind an dem besonderen DE-Kennzeichen mit der Ziffer Ø (Null) zu erkennen, beispielsweise DEØWSS.[7]

Privatrechtlich zugeteilte Rufzeichen Sendegenehmigung Verwendung
DE - Empfangsamateure (keine Funkamateure im Sinne des Gesetzes)
DEØAAA bis DEØPZZ - Empfangsmeister (DEM) 10.816 Möglichkeiten
DEØQAA bis DEØQZZ - Ausbildungsempfangsstationen in Ortsverbänden des DARC/VFDB und auch an Schulen, 676 Möglichkeiten
DEØRAA bis DEØZZZ - Empfangsmeister (DEM) 6.084 Möglichkeiten
DE1AAA bis DE9ZZZ - Kurzwellenhörer (SWL) 158.184 Möglichkeiten

Österreich

Ein Rufzeichen baut sich in Österreich wie folgt auf: Es beginnt immer mit dem Präfix OE. Danach folgt eine einstellige Zahl und ein Suffix, das aus zwei oder drei Buchstaben besteht. Die Zahl zeigt an, wo sich die Station befindet. Jedes Bundesland hat seine eigene Nummer, die wie folgt verteilt sind:

1 Wien
2 Salzburg
3 Niederösterreich
4 Burgenland
5 Oberösterreich
6 Steiermark
7 Tirol
8 Kärnten
9 Vorarlberg

Die Ausnahme bildet die Ziffer Ø (Null). Sie wird für österreichische Stationen in internationalen Gewässern, für Luftfahrzeuge und Clubstationen verwendet. Weiters werden besondere Präfixe vergeben wie zum Beispiel OE5Ø für das 50-Jahre-Jubiläum des OEVSV oder OE75 für 75 Jahre Amateurfunk in Österreich. Diese Sonderpräfixe können beantragt werden.

Das Suffix besteht aus zwei oder drei Buchstaben und wird in Österreich normalerweise nur einmal vergeben. Somit ist es möglich, das Suffix in ein anderes Bundesland mitzunehmen. Das heißt also, wenn beispielsweise der Wiener OE1ABC nach Kärnten zieht, dann muss er nur den Präfix auf OE8 ändern lassen. Die zweistelligen Suffixe sind mittlerweile sehr selten geworden. Sie wurden nur von 1954 bis 1964 vergeben.

Bei mehrstelligen Suffixen kann dem ersten Buchstaben noch eine besondere Bedeutung zukommen:

X…
Klubstationen oder Repeater
Y…
Rufzeichen einer (X)YL
Z…
Befristetes Rufzeichen für ausländische Amateure, die sich länger in Österreich aufhalten.


Wenn man sich in Österreich weniger als drei Monate an einem anderen Ort aufhält oder mit einem Mobilfunkgerät unterwegs ist, dann fügt man an das Rufzeichen einen Schrägstrich und die Nummer des Bundeslandes an, in dem man sich gerade befindet. Das heißt also, wenn sich zum Beispiel ein Funkamateur aus Wien mit dem Rufzeichen OE1ABC für weniger als drei Monate nach Tirol begibt und dort seine Funkstation betreibt, muss er das Rufzeichen OE1ABC/7 verwenden.

Seit dem 12. November 2008 können auch in Österreich die Suffixe /M für Mobilbetrieb und /P für Portabelbetrieb verwendet werden.[8]

Schweiz

Die Grundlagen der Zuteilung von Amateurfunkrufzeichen bilden die Verordnung (des Bundesrates) über die Nutzung des Funkfrequenzspektrums Abschnitt 3,[9] die Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich Art. 47 f[10] sowie die Verordnung des BAKOM über die Nutzung des Funkfrequenzspektrums Abschnitt 3.[11]

Auf das Präfix gemäß Tabelle folgen bei Lizenzen von Einzelpersonen zwei oder drei Buchstaben. Neue Lizenzen werden seit mehreren Jahrzehnten nur noch mit drei Buchstaben als Suffix ausgestellt, Amateurfunkvereine können jedoch ein HB-Rufzeichen mit einem oder zwei Buchstaben beantragen. Als Ausnahme wurde 2006 dem Schweizer Astronauten und Funkamateur Claude Nicollier das Rufzeichen HB9CN zugeteilt.[12]

Als erster Buchstabe der Einsteigerlizenzen (HB3) sind (Stand 2021) ausschließlich X und Y in Verwendung.

Präfix Erforderliches Fähigkeitszeugnis des BAKOM Verwendung
HE9 Empfangsrufzeichen, Zuteilung durch USKA
HB2 Klubstationen
HB3 Einsteigerausweis für Funkamateurinnen und Funkamateure Einsteigerlizenz
HB4 Amateurfunkstationen der Armee und armeenaher Organisationen
HB9 Fähigkeitszeugnis für den Amateurfunk Amateurfunklizenz CEPT

Weltweit

Adressen von Funkamateuren weltweit (soweit sie oder die Lizenzbehörde die Daten zur Veröffentlichung bereitgestellt haben) können in sogenannten Callbooks nachgeschlagen oder teilweise auch durch Eingabe des Rufzeichens im Internet, zum Beispiel bei QRZ.com, abgefragt werden.[13]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Sonderrufzeichen, abgerufen am 12. Juni 2021.
  2. Eckart Moltrecht: Amateurfunk-Lehrgang – Betriebstechnik und Vorschriften für das Amateurfunkzeugnis, 2013, ISBN 978-3-88180-803-3, S. 48.
  3. Rufzeichenplan für den Amateurfunkdienst in Deutschland, bei der Bundesnetzagentur abgerufen am 11. Juli 2019.
  4. Verfügung 12/2005 der ehemaligen RegTP. (PDF; 20 kB).
  5. Mitteilung 151/2005 der Bundesnetzagentur. (PDF; 17 kB).
  6. DARC: Informationen für Kurzwellenhörer (SWL). Oktober 2019, S. 7. PDF; 1,4 MB, abgerufen am 29. Mai 2021.
  7. DARC: Informationen für Kurzwellenhörer (SWL). Oktober 2019, S. 2. PDF; 1,4 MB, abgerufen am 29. Mai 2021.
  8. 390. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Amateurfunkgesetzes. In: Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich. Jahrgang 2008, Teil II, 12. November 2008, online auf OE9.at, abgerufen am 4. Februar 2017 (PDF; 58 kB), S. 3.
  9. Verordnung über die Nutzung des Funkfrequenzspektrums Abschnitt 3. Abgerufen am 18. Mai 2021.
  10. Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich Art. 47 f. Abgerufen am 18. Mai 2021.
  11. Verordnung des BAKOM über die Nutzung des Funkfrequenzspektrums. In: edlex.admin.ch. Abgerufen am 18. Mai 2021.
  12. Herbert Aeby HB9BOU: Claude Nicollier HB9CN: Nouveau membre d'honneur de l'USKA. In: HBradio. Nr. 2, 2017, S. 25.
  13. www.qrz.com