Amtsbeschwerde

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Unter einer Amtsbeschwerde ist im österreichischen Rechtssystem die besondere Form einer Bescheidbeschwerde zu verstehen. In bestimmten Fällen wird bestimmten Organen vom B-VG oder dem dazu ermächtigten Gesetzgeber eine Berechtigung dazu eingeräumt. Dies geschieht zu dem Zweck, die objektive Rechtmäßigkeit der Verwaltung zu wahren und nicht zum Schutz subjektiver Rechte.