Andienung

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Die Andienung (englisch Notice of Readiness, kurz NoR; deutsch „Mitteilung der Lade- oder Löschbereitschaft“) ist entweder in der Frachtschifffahrt die Lade- oder Löschbereitschaft eines Schiffes bei Ankunft in einem Hafen nach Abschluss bestimmter Hinderungsgründe oder bei Optionsgeschäften die Lieferung des Basiswerts vom Stillhalter an den Optionsinhaber bzw. umgekehrt.

Seefrachtgeschäft

Die NoR ist wesentlicher Bestandteil eines Seefrachtgeschäftes, da sie den Beginn bestimmter Zeitzählungsbedingungen einleitet. Sobald ein Schiff sich in einem lade- oder löschbereiten Zustand an einem im Frachtvertrag vorgegebenen Platz einfindet oder zu einem vorbestimmten Zeitpunkt dort wartet, ist der Kapitän dieses Schiffes verpflichtet, den Befrachtern des Schiffes diese Lade- oder Löschbereitschaft schriftlich mitzuteilen. Erst nach Abgabe der Notice of Readiness von Schiffsseite, deren bestätigter Annahme auf Seiten des Befrachters und der Erfüllung der im Frachtvertrag bestimmten Bedingungen, beginnt die für das Schiff zu bezahlende Liegezeit. Die rechtzeitige Abgabe der NoR (beispielsweise am Wochenende vor einem Geschäftsschluss der zur Entgegennahme bestimmten Agentur) kann daher darüber entscheiden, ob ein Schiff einige Tage auf eigene Kosten wartet, oder die Liegetage innerhalb des begonnenen Frachtvertrages vom Befrachter zu bezahlen sind.

Außer der Ankunft am bestimmten Lade- oder Löschplatz hat das Schiff vor Abgabe der NoR oft einige weitere Bedingungen zu erfüllen. Elementarste Bedingung ist hier die Vorbereitung des Schiffes auf seine Ladung (saubere Laderäume, funktionierendes Umschlaggeschirr usw.). Je nach verwendeten Klauseln im Frachtvertrag können auch noch weitere Bedingungen zu erfüllen sein, wie zum Beispiel die Vorlage eines Ladebereitschaftsattests für Getreide oder andere empfindliche Ladungen oder eine abgeschlossene Einklarierung bei den jeweiligen Hafenbehörden.

Termingeschäft

Andienung ist bei Termingeschäften deren Erfüllung, indem der Verkäufer den Basiswert liefert, also dem Käufer am Andienungstag (englisch notice day) „andient“.[1] Bei Ausübung einer Kaufoption muss der Stillhalter dem Optionsinhaber den vereinbarten Basiswert effektiv liefern, also „andienen“. Entsprechend muss der Optionsinhaber bei Ausübung einer Verkaufsoption dem Stillhalter den Basiswert andienen.[2] Das gilt auch für alle anderen derivativen Finanzinstrumente, bei denen eine physische Lieferung des Basiswerts vorgesehen ist.

Literatur

  • J. Bes: Chartering and Shipping Terms : Handbuch für die Tramp- und Linienschiffahrt. 2. Auflage. Uitgeverij C. De Boer Jr., Hilversum 1968.

Einzelnachweise