André Botur

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André Botur (* 23. Dezember 1964 in Bremen) ist ein deutscher Jurist und seit 2012 Richter am Bundesgerichtshof.

Er promovierte 1995 an der Humboldt-Universität zu Berlin über „Privatversicherung im Dritten Reich: zur Schadensabwicklung nach der Reichskristallnacht unter dem Einfluss nationalsozialistischer Rassen- und Versicherungspolitik“.[1] Anschließend begann er seine berufliche Laufbahn im Jahr 1996 im höheren Justizdienst des Landes Sachsen-Anhalt. 1997 wurde er in den Geschäftsbereich des niedersächsischen Justizministeriums versetzt. Er war zunächst bei der Staatsanwaltschaft, sodann beim Landgericht Hildesheim und ab 1998 beim Amtsgericht Peine tätig.[2] Von 2005 bis Ende 2007 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet.[2] Noch während seiner Abordnung wurde er zum Richter am Oberlandesgericht Celle ernannt. Dort gehörte er seit 2008 einem Senat für Familiensachen an.[3]

Am 2. Mai 2012 wurde André Botur zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und dem XII. Zivilsenat zugewiesen.[2]

Einzelnachweise

  1. Vergleiche Belegexemplar der Deutschen Nationalbibliothek: DNB 943769272
  2. a b c Pressemitteilung des BGH Nr. 55/2012 vom 2. Mai 2012
  3. Neujahrsansprache im OLG Celle 2008