Anpassung an den technischen Fortschritt

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Technische Regeln, wie Arbeitsstättenrichtlinien, Technische Regeln Gefahrstoffe, DIN-Normen unterliegen einer permanenten Aktualisierung und werden dadurch an die sich ändernden technischen und gesellschaftlichen Gegebenheiten angepasst.

Beispielsweise werden im europäischen Vorschriftenbereich sogenannte ATP (adaptation to technical progress) z. B. für die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), in der es unter anderem um Klassifizierung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen geht, regelmäßig zur Anpassung an den technischen Fortschritt veröffentlicht.

Dadurch entsprechen diese Technischen Regeln jederzeit dem Stand der Technik.