Anspruch

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Anspruch steht für:

  • Anspruch (Recht), das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen
  • Streitgegenstand, der prozessuale Anspruch, den eine Partei auf der Grundlage eines bestimmten Lebenssachverhaltes in einem gerichtlichen Verfahren geltend macht
  • Anforderung, die notwendige Beschaffenheit oder Fähigkeit die zur Erreichung eines Ziels benötigt wird

Im übertragenen Sinn steht der Begriff für:

Siehe auch:

Wiktionary: Anspruch – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

__DISAMBIG__