Antiphérna
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Als Antiphérna (griech.: anti=gegen, pherne=Mitgift) oder Antiphernalien bezeichnet man in der Rechtsprechung der Antike die Gegengaben des Bräutigams an die Braut für ihr Mitgebrachtes; gleichbedeutend wie Widerlage. Das heißt, dass der Bräutigam seiner zukünftigen Frau ein Geschenk macht, da diese ihn zuvor beschenkt hat.
Siehe auch
Weblinks
- Antiphérna. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Band 1, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig/Wien 1885–1892, S. 647.