Arbeitsgericht Karlsruhe
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das Arbeitsgericht Karlsruhe, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, ist eines der neun baden-württembergischen Arbeitsgerichte.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hat seinen Sitz in Karlsruhe in der Ritterstraße 12 im denkmalgeschützten früheren Abgeordnetenhaus in der Nachbarschaft des Ständehauses.[1]
Das Arbeitsgericht Karlsruhe ist örtlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus den Städten Karlsruhe und Baden-Baden, dem Landkreis Karlsruhe und dem Landkreis Rastatt. Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Arbeitsgerichtsgesetz.
Übergeordnete Gerichte
Dem Gericht sind das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.
Siehe auch
- Liste deutscher Gerichte
- Liste der Gerichte des Landes Baden-Württemberg
- Liste der Kulturdenkmale in Karlsruhe-Innenstadt-West
Weblinks
Commons: Arbeitsgericht Karlsruhe – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Einzelnachweise
- ↑ Abgeordnetenhaus, heute Arbeitsgericht. In: Datenbank der Kulturdenkmale. Stadt Karlsruhe, abgerufen am 9. August 2022.
Koordinaten: 49° 0′ 32,9″ N, 8° 24′ 2,5″ O