Arbeitsgericht Saarbrücken

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Gebäude des ehemaligen Arbeitsgerichts Saarbrücken

Das Arbeitsgericht Saarbrücken war ein deutsches Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit. Zusammen mit den beiden anderen saarländischen Arbeitsgerichten Neunkirchen und Saarlouis wurde es zum 1. April 2018 aufgehoben.[1]

Gerichtssitz und -bezirk

Das Gericht hatte seinen Sitz in Saarbrücken im Gebäude Obere Lauerfahrt 10 gemeinsam mit dem Landesarbeitsgericht Saarland.

Das Arbeitsgericht Saarbrücken war örtlich für Rechtsstreitigkeiten aus dem Regionalverband Saarbrücken zuständig. Durch die Aufhebung des Gerichts ging dieser Gerichtsbezirk in den des Arbeitsgerichts Saarland über, welches seitdem für das gesamte Bundesland zuständig ist.

Übergeordnete Gerichte

Dem Arbeitsgericht Saarbrücken waren das Landesarbeitsgericht Saarland und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Gerichte für Arbeitssachen im Saarland vom 15. Dezember 1966 in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Dezember 1975, ABl. 1975, S. 1230.

Koordinaten: 49° 13′ 45,4″ N, 7° 0′ 13,3″ O