Arbeitsgericht Stendal

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Gerichtsgebäude Scharnhorststraße 42

Das Arbeitsgericht Stendal, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, ist eines der vier sachsen-anhaltischen Arbeitsgerichte.

Gerichtssitz und -bezirk

Das Gericht hat seinen Sitz in Stendal in der Scharnhorststraße 42.[1]

Das Arbeitsgericht Stendal ist örtlich für Rechtsstreitigkeiten aus dem Landkreis Stendal, dem Altmarkkreis Salzwedel und dem Landkreis Jerichower Land zuständig. Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Arbeitsgerichtsgesetz.

Übergeordnete Gerichte

Dem Arbeitsgericht Stendal sind das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Anschrift. Website des Landes Sachsen-Anhalt. Abgerufen am 30. Dezember 2012.

Koordinaten: 52° 36′ 14,7″ N, 11° 51′ 58,9″ O