Arbeitsgericht Suhl

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Arbeitsgerichtsgebäude am Suhler Marktplatz

Das Arbeitsgericht Suhl, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, ist eines der vier thüringischen Arbeitsgerichte.

Gerichtssitz und -bezirk

Standort des Gerichtstags Sonneberg

Das im Jahr 1993 neu begründete[1] Gericht hat seinen Sitz in der kreisfreien Stadt Suhl. Das Gerichtsgebäude befindet sich seit Mitte Februar 2011 am Marktplatz 2. Das Arbeitsgericht Suhl hält in den Gebäuden der Amtsgerichte Eisenach und Sonneberg Gerichtstage ab.[2] Das Arbeitsgericht Suhl ist örtlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus den kreisfreien Städten Suhl und Eisenach, dem Wartburgkreis, dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen, dem Landkreis Hildburghausen und dem Landkreis Sonneberg[3]. Die Rechtswegzuständigkeit ergibt sich aus dem Arbeitsgerichtsgesetz.

Am Standort des Gerichts in Suhl und bei den beiden Gerichtstagen ist eine Rechtsantragstelle zur Unterstützung der Bürger bei der Klageeinreichung eingerichtet.

Geschichte des Gerichtsstandortes

Die Zuordnung zum Königreich Preußen durch die Festlegungen des Wiener Kongresses hat den Justizstandort Suhl nach vielen Jahren des Stillstands früh an die Anfänge des werdenden Arbeitsrechts herangeführt: die Gewerbefreiheit, die einsetzende Gesetzgebung zum Arbeitsschutz, das Koalitionsverbot, die Kriminalisierung arbeitsrechtlicher Pflichtverletzungen und die zivilprozessualen Experimente mit summarischen Verfahren zur Beilegung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten im Rahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Nach der reichsrechtlichen Institutionalisierung wurden im Zuständigkeitsbereich des heutigen Arbeitsgerichts Suhl Gewerbe- und Kaufmannsgerichte in Eisenach, Bad Salzungen, Ruhla, Meiningen, Suhl, Zella-Mehlis und Sonneberg eingerichtet.[4] Diesen frühen Formen der Arbeitsgerichtsbarkeit folgten Mitte 1927 die Arbeitsgerichte des ArbGG 1926, die ihren Sitz in Eisenach, Meiningen, Sonneberg und Suhl hatten[5]. Nach dem Zweiten Weltkrieg nahmen die bestehenden Arbeitsgerichte mit Billigung der SMAD ihre Tätigkeit wieder auf. Sie wurden 1952 durch die Kreis- und Bezirksarbeitsgerichte abgelöst, die 1963 in den Kreisgerichten aufgingen. Nach der Wiedervereinigung war Suhl einer der Standorte, an denen 1992 die Rechtsprechung in Arbeitssachen konzentriert wurde. Die endgültige Loslösung von den Kreisgerichtsstrukturen erfolgte zum 9. Januar 1993.

Nach der Neubegründung des Gerichts im Jahr 1993 war dessen Zuständigkeitsbereich und Organisationsstruktur mehrfach Änderungen unterworfen. Mit Wirkung 1. Oktober 1998 wurde durch Art. 2 ThürGerBÄG vom 29. September 1998[6] der Altlandkreis Ilmenau in die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Gotha, die durch § 14 Abs. 2 Ziffer 3 ThürNGG vom 16. August 1993[7] dem Schwarza-Kreis zugeschlagenen Gemeinden des Altlandkreises Neuhaus am Rennweg in die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Jena überführt. Gleichzeitig wurden die Außenkammern Sonneberg des Arbeitsgerichts Suhl aufgehoben und in der Folge durch den Gerichtstag Sonneberg abgelöst. Mit Wirkung ab dem 1. Juli 2001 wurde durch Art. 15 ThürHhBG vom 21. Dezember 2000[8] im Zusammenhang mit der Auflösung des Arbeitsgerichts Gotha der Ilmkreis in die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Suhl überführt. Im Zuge der Auflösung des Arbeitsgerichts Eisenach durch das Thüringer Haushaltsbegleitgesetz 2012[9] ist die Zuständigkeit für die kreisfreie Stadt Eisenach und den Wartburgkreis mit Wirkung ab dem 1. Januar 2014 auf das Arbeitsgericht Suhl übergegangen, wohingegen der Ilmkreis künftig zum Zuständigkeitsbereich des Arbeitsgericht Erfurt gehört.

Übergeordnete Gerichte

Dem Arbeitsgericht Suhl sind das Thüringer Landesarbeitsgericht und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.

Einzelnachweise

  1. § 2 Abs. 1 ThürAGArbGG vom 22. Dezember 1992 (GVBl. 1993 S. 1); gültig ab dem 9. Januar 1993
  2. Thüringer Verordnung über die Abhaltung von Gerichtstagen des Arbeitsgerichts Suhl vom 20. November 2013 (GVBl. 2013, S. 333)
  3. § 2 Abs. 2 ThürAGArbGG vom 22. Dezember 1992 in der Fassung von Artikel 5 des Gesetzes vom 21. Dezember 2011 (GVBl. S. 531, 532) in Verbindung mit der Anlage zu § 2 Abs. 2 ThürAGArbGG
  4. Staatshandbuch für Thüringen, Weimar 1926, S. 161 ff.; http://zs.thulb.uni-jena.de/servlets/MCRFileNodeServlet/jportal_derivate_00182029/StHaThue_1926.pdf
  5. Staatshandbuch für Thüringen, Weimar 1931, S. 480 ff.; http://zs.thulb.uni-jena.de/servlets/MCRFileNodeServlet/jportal_derivate_00182028/StHaThue_1931.pdf
  6. GVBl. 1998, S. 288
  7. GVBl. 1993, S. 545.
  8. GVBl. 2000, S. 408.
  9. GVBl. 2011, S. 531.

Siehe auch

Weblinks

Koordinaten: 50° 36′ 38,3″ N, 10° 41′ 34,9″ O