Arbeitslohnspende

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Die Arbeitslohnspende ist ein Verzicht eines Arbeitnehmers auf einen Teil seines Entgelts zugunsten eines bestimmten gemeinnützigen Zwecks. Dabei behält der Arbeitgeber diesen Teil des Arbeitsentgelts ein und überweist ihn an die gemeinnützige oder mildtätige Einrichtung. Der einbehaltene Entgeltanteil bleibt bei der Feststellung des steuerpflichtigen Arbeitslohns unberücksichtigt. Im Gegenzug wird keine Spendenbescheinigung ausgestellt.

Deutschland

In Deutschland handelt es sich bei der Arbeitslohnspende um eine zeitlich befristete Ausnahmeregelung, die durch das Bundesfinanzministerium ausgesprochen werden kann. Derartige Ausnahmeregelungen wurden insbesondere im Sinne der Katastrophenhilfe zur Unterstützung der Opfer von Naturkatastrophen sowie im Zuge der Flüchtlingskrise in Europa 2015 zur Förderung der Flüchtlings­hilfe eingesetzt.

Der als Arbeitslohnspende einbehaltene Entgeltanteil bleibt im zu versteuernden Einkommen unberücksichtigt.

Allerdings können Arbeitnehmer, die eine Pauschalsteuer im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung zahlen, die Spende lediglich bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung im Folgejahr geltend machen, weil die Pauschalsteuer auf den einbehaltenen Entgeltanteil entrichtet werden muss.[1]

Die Arbeitslohnspende hat in Deutschland keinen Einfluss auf die Versicherungspflicht im Sinne der deutschen Sozialversicherung. Das heißt, die Sozialversicherungspflicht besteht in dem Umfang weiter, wie wenn kein Entgeltanteil einbehalten und abgeführt würde.

Im Einzelnen wurden derartige Ausnahmeregelungen in folgenden Fällen eingesetzt (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):[2]

Großbritannien

In Großbritannien besteht die Arbeitslohnspende als zeitlich unbefristetes Modell („payroll giving“ oder „give as you earn“) seit 1987. Die Entscheidung, ein „payroll giving“-Schema anzubieten, liegt beim Arbeitgeber; der Arbeitnehmer bestimmt aber üblicherweise, welche gemeinnützige Organisation die Spende empfängt. Viele Unternehmen fügen der Arbeitslohnspende ihrer Arbeitnehmer bis zu einer selbst festgesetzten Höchstgrenze einen ebenso hohen Anteil als zusätzliche Spende bei („matched donation“). Diese Spende des Arbeitgebers ist wiederum als Unternehmensspende steuerabzugsfähig.

Aus steuerrechtlichen Gründen muss der Arbeitgeber das „payroll giving“ über eine Agentur durchführen: über eine „payroll giving agency“.[14] Die Agenturen erheben Gebühren für ihre Arbeit, die je nach Agentur und je nach gewähltem Spendenschema in der Höhe variieren können. Am 24. März 2015 unterzeichnete die britische Regierung eine Vereinbarung mit „payroll giving“-Agenturen, das im Sinne der Transparenz und der Vereinfachung bürokratischer Abläufe erste Schritte hin zu einem einheitlichen Abrechnungsformat vorsieht.[15]

In Großbritannien werden Unternehmen entsprechend ihrem Engagement im Bereich der Arbeitslohnspenden mit Zertifikaten ausgezeichnet („Bronze, Silver, Gold or Platinum Payroll Giving Award Certificate“). Zudem werden jährlich mehrere Preise („Payroll Giving Excellence Awards“) an diejenigen Unternehmen vergeben, die ein besonders hohes Engagement im Sinne ihrer „matched donations“ und ihrer internen Kommunikation (beispielsweise in Form unternehmensinterner Werbekampagnen) gezeigt haben.

Das „payroll giving“ wird in Großbritannien nur in sehr begrenztem Umfang angewendet, von ungefähr 2 % der Arbeitnehmer.[16]

USA

In den USA ist das „payroll giving“ weiter verbreitet als in Großbritannien. Nach Aussage von The Economist wird es in den USA nicht nur propagiert, sondern es wird dort geradezu erwartet.[16]

Einzelnachweise

  1. Arbeitslohnspende zur Förderung der Flüchtlingshilfe. Die Minijob-Zentrale, 29. Oktober 2015, abgerufen am 1. November 2015.
  2. Katastrophenhilfe. vereinsbesteuerung.info, abgerufen am 1. November 2015.
  3. Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene. In: Mitteliung des Bundesministeriums der Finanzen. 9. April 2020, abgerufen am 17. Januar 2021.
  4. Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge. 22. September 2015, abgerufen am 12. Februar 2017 (BMF-Schreiben, GZ IV C 4 - S 2223/07/0015 :015, DOK 2015/0782725).
  5. Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in Nepal, BMF-Schreiben vom 19. Mai 2015, GZ IV C 4 - S 2223/07/0015 :013, DOK 2015/0373468
  6. Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Hochwassers auf dem Balkan (Bosnien-Herzegowina, Kroatien und Serbien), BMF-Schreiben vom 17. Juni 2014, GZ IV C 4 - S 2223/07/0015 :011, DOK 2014/0463684
  7. Steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Hungerkatastrophe in Ostafrika, BMF-Schreiben vom 2. August 2011, GZ: IV C 4 - S 2223/07/0015 :006, DOK 2011/0657670
  8. Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Erd- und Seebebenkatastrophe in Japan im März 2011, BMF-Schreiben vom 24. März 2011, GZ IV C 4 - S 2223/07/0015 :005, DOK 2011/0219607
  9. Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Erdbeben-Katastrophe im Januar 2010 in Haiti, BMF-Schreiben vom 4. Februar 2010, GZ IV C 4 - S 2223/07/0015, DOK 2010/0065323
  10. Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Flut-Katastrophe Ende Juli 2010 in Pakistan, BMF-Schreiben vom 25. August 2010, GZ IV C 4 - S 2223/07/0015 :0004, BStBl 2010 I S. 678
  11. Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Hochwasserkatastrophe im August 2005 in Süddeutschland, BMF-Schreiben vom 6. September 2005, IV C 4 - S 2223 - 175/05
  12. Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Seebeben-Katastrophe im Dezember 2004 in Indien, Indonesien, Sri Lanka, Thailand, Malaysia, Birma (Myanmar), Bangladesch, auf den Malediven, den Seychellen sowie in Kenia, Tansania und Somalia, BMF-Schreiben vom 14. Januar 2005, IV C 4 - S 2223 - 48/05, BStBl. 2005 I S. 52
  13. Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Hochwasserkatastrophe im August 2002; Zusammenstellung der Maßnahmen, BMF-Schreiben vom 1. Oktober 2002, BStBl 2002 Teil I S. 960
  14. Frequently Asked Questions. Payroll Giving – For Employers. www.charitablegiving.co.uk, abgerufen am 1. November 2015 (englisch).
  15. Government commits to boost Payroll Giving. (Nicht mehr online verfügbar.) www.charitiestrust.org.uk, 24. März 2015, archiviert vom Original am 4. März 2016; abgerufen am 1. November 2015 (englisch).
  16. a b Philanthropy: Doing well and doing good. The Economist, 29. Juli 2004, abgerufen am 1. November 2015 (englisch).