Aristokratie

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Aristokratie – früher auch Bestherrschaft[1] – bezeichnet in der Politikwissenschaft die Herrschaft einer kleinen Gruppe besonders befähigter Individuen, wobei die Art der Befähigung nicht näher bestimmt ist. Die ursprüngliche Wortbedeutung ist „Herrschaft der Besten“ (gr.

ἀριστοκρατία

, aristokratía, aus

ἄριστος

, aristos: Bester und

κρατεῖν

, kratein: herrschen, im gleichen Sinne lat., wie etwa bei Cicero,

civitas optimatum

, zu Optimat[en] und Optimatenherrschaft). In der Praxis wurde die Eigenschaft, zu „den Besten“ zu gehören, häufig mit der Zugehörigkeit zu einer adligen Oberschicht gleichgesetzt, weshalb man unter Aristokratie oft die Herrschaft einer dynastisch legitimierten Gruppe versteht. So verstanden handelt es sich um eine Spielart der Oligarchie, allerdings ohne die negative Konnotation, sondern positiv gewendet.

In den Geschichtswissenschaften wird der Begriff Aristokratie oft teilweise synonym zu Adel als der Gesamtheit aller Aristokraten in einem bestimmten geografischen Bereich verwendet, wobei jeder Erbadel eine Aristokratie, aber nicht jede Aristokratie ein Erbadel ist, da die Zugehörigkeit zur herrschenden Elite auch meritokratisch begründet sein kann (siehe Nobilität). Umgekehrt kann erbliche Gruppenzugehörigkeit auch abseits eines Adels von Bedeutung sein, so existierten auch bürgerlich-aristokratische Systeme wie das der Patrizier in mittelalterlichen Städten (Städtearistokratie) oder klerikalistische Priesteraristokratien. Im übertragenen Sinne werden die Begriffe Arbeiteraristokratie und Geldaristokratie verwendet.

Etymologie und Definition

Das Wort Aristokratie entstammt dem altgriechischen aristokratia (άριστον= das beste, Exzellenz und κράτο= Macht), das erstmals im späten 5. Jahrhundert v. Chr. bezeugt ist,[2] und gelangte erst im 16. Jahrhundert in die deutsche Sprache, wo es in staatstheoretischen Schriften verwendet wurde. Seit dem 17. Jahrhundert wird damit auch die Gesamtheit des Adels bezeichnet. Seitdem kann das davon abgeleitete Adjektiv aristokratisch neben „die Aristokratie betreffend“, auch „vornehm“ oder „edel“ in Bezug auf Gesinnung und Wesen bedeuten.[3]

Aristokratie bedeutet demnach:

  • in der klassischen Verfassungstypenlehre des Aristoteles die Herrschaft der Besten, der Tugend oder der Tüchtigkeit. Im Gegensatz dazu steht nach Aristoteles die Oligarchie (wörtlich: Herrschaft Weniger) die Machtausübung durch eine Minderheit, die die Macht an sich gerissen hat und den eigenen Vorteil sucht. (Die griechischen Aristokraten verbanden diese Eigenschaft mit dem Anspruch auf heroische oder göttliche Abstammung, die römischen Aristokraten eher mit politischem Erfolg.)
  • eine Herrschaftsform, in der der Adel (auch im Rahmen eines Senats als Senatsaristokratie) oder eine andere Oberschicht wie das Bürgertum in der Städtearistokratie oder Priester in der Priesteraristokratie die Macht ausüben. Hier sind die „Besten“ in der Regel die durch ihre Herkunft oder durch ihre obrigkeitliche Einsetzung in Ämter Berechtigten.
  • in der Neuzeit eine Bezeichnung für die Angehörigen des Adels[4] (im Zusammenhang mit der Französischen Revolution der zweite Stand), in Abgrenzung zu Klerus (erster Stand) und Bürgertum (dritter Stand).

Historische Theoriebildung

Die Aristokratie bei Platon (427–347 v. Chr.) ist die am Gemeinwohl orientierte idealtypische Herrschaft der Besten. Diese Idee wurde zunächst von seinem Schüler Aristoteles (384–324 v. Chr.) und später vom griechischen Historiker Polybios (um 200 v. Chr. bis etwa 118 v. Chr.) weiterentwickelt. Sie fällt wie die Oligarchie unter die Herrschaft der wenigen, wobei die Oligarchie als eine am Eigennutz ausgerichtete Herrschaftsform definiert ist.[5]

Grundsätzlich bestand in der antiken Staatstheorie die Idee, dass jede am Gemeinwohl orientierte Herrschaftsform (Monarchie bzw. Basileia, Aristokratie, Politie bzw. Demokratie) ein entartetes, nur an den Interessen der Herrschenden orientiertes Gegenstück hat (Tyrannis, Oligarchie, Demokratie bzw. Ochlokratie). Dieser Verfassungskreislauf ist aus der Beobachtung und Analyse der Politik antiker griechischer Stadtstaaten abstrahiert. Empirisch haben die Autoren dagegen vor allem Mischformen gefunden.[6]

Grundformen der Verfassungen (nach Polybios)

Anzahl der
Herrscher
Gemeinwohl Eigennutz
Einer Monarchie Tyrannis
Einige Aristokratie Oligarchie
Alle Demokratie Ochlokratie

Aus der Erkenntnis heraus, dass diese sechs Grundformen der Verfassungen notwendigerweise instabil sind, hat vor allem Polybios die Idee des Verfassungskreislaufs entwickelt, die diese Herrschaftsformen zueinander in Beziehung setzt.[7] Fast alle heute in Europa anzutreffenden demokratischen Regierungsformen basieren auf landesspezifischen aristokratischen Vorläufermodellen, bei denen Adel, wohlhabendes Bürgertum oder Kirchenvertreter ein Mitbestimmungsrecht bei der Steuererhebung, Fragen der Gewaltenteilung oder Herrscherwahl hatten. Der Übergang von aristokratischen zu demokratischen Regierungsformen vollzog sich meist in der Form, dass zunächst allen Bürgern ein Wahlrecht zugestanden wurde, später dann Unterschiede in der Stimmengewichtung (Zensuswahlrecht), oder Ausschlüsse von Bürgerrechten für einzelne Bevölkerungsgruppen (Sklaven, Frauen, Angehörige ethnischer, sprachlicher oder religiöser Minoritäten) aufgehoben wurden.

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary: Aristokratie – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Das Staats-Lexikon: Encyklopädie der sämmtlichen Staatswissenschaften für alle Stände, Band 1, herausgegeben von Carl von Rotteck und Karl Theodor Welcker, im Altonaverlag von Johann Friedrich Hammerich, 1845, Seite 659; siehe auch in der Google-Büchersuche, u. a. mit „Bestherrschaft oder Aristokratie“ (in Bruchschrift)
  2. Thukydides 8,64,3.
  3. dwds.de: Aristokratie
  4. Erich Bayer (Hrsg.): Wörterbuch zur Geschichte. Begriffe und Fachausdrücke (= Kröners Taschenausgabe. Band 289). 4., überarbeitete Auflage. Kröner, Stuttgart 1980, ISBN 3-520-28904-0, S. 34.
  5. Platon, Politikos, 291c–303d.
  6. Wilfried Nippel: Politische Theorien der griechisch-römischen Antike. In: Hans-Joachim Lieber (Hrsg.): Politische Theorien von der Antike bis zur Gegenwart. Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 1993, S. 29 ff. und 39 ff.
  7. Polybios 1,1,6,3-10.