Arztausweis
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Arztausweise (in Österreich: Ärzteausweise) weisen den Inhaber durch ein personalisiertes Dokument als approbierten Arzt und Mitglied einer Ärztekammer aus.
Der Lichtbildausweis ist in Deutschland als elektronischer Arztausweis erhältlich. Es besteht jedoch keine allgemeine Ausweispflicht speziell für Ärzte.
Der elektronische Arztausweis der Ärztekammer darf nicht mit dem elektronischen Heilberufsausweis und mit dem elektronischen Praxisausweis der Kassenärztlichen Vereinigung verwechselt werden.
Weblinks
- Elektronischer Arztausweis, Informationen der Bundesärztekammer