Atomaufsichtsbehörde

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Mit Atomaufsichtsbehörde oder meist kurz Atomaufsicht werden Kontroll-, Aufsichts- und Zulassungsorgane für zivile Nuklearanlagen auf nationaler wie internationaler Ebene bezeichnet.

Geschichte

In den 1960er Jahren gab es in vielen industrialisierten Ländern eine Atomkraft-Euphorie. Bis etwa 1975 entstanden in vielen Ländern Anti-Atomkraft-Bewegungen. Viele forderten, die Atomaufsicht von anderen Behörden zu trennen, deren Wirken die Kernkraft eher förderte. Dies geschah nach und nach:

Deutschland

In Deutschland sind die atomrechtlichen Aufsichts- und Genehmigungsbehörden bei den Bundesländern angesiedelt sind, während die Gesetzgebungskompetenz im Atomrecht dem Bund obliegt.

Die deutschen Atomaufsichtsbehörden sind in aller Regel dem betreffenden Umweltministerium zugeordnet und beaufsichtigen die Sicherheit aller dafür bedeutsamen Bereiche der Atomanlagen des jeweiligen Bundeslandes und genehmigen alle wesentlichen sicherheitstechnischen Änderungen.[1] Die Ansiedlung der Atomaufsichtsbehörden bei den Bundesländern war eine der Grundlagen für den Streit um die Zustimmungspflicht des Bundesrates bei der Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke im Jahr 2010 durch die Bundesregierung. In anderen Ländern wie Großbritannien oder der Schweiz ist die Atomaufsicht im Unterschied zu Deutschland eine Bundesbehörde.

Instrumente der kontinuierlichen Kontrolle bilden Fernüberwachungssysteme, insbesondere die der Kernreaktoren, sowie Mess- und Überwachungssysteme für die Radioaktivität in der Umwelt.[1]

Im Zuge des Atomausstiegs ist das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung zuständig.

International

Siehe auch

Einzelnachweise