Auskragung
Als Auskragung, auch Vorkragung, bezeichnet man im Bauwesen das Vorspringen oder Hinausragen eines Bauteils über die Baufluchtlinie oder aus der Kubatur über die Grundfläche des Gebäudes hinaus.[1] Bei dem Bauteil kann es sich um einen Erker, Balkon, ein ganzes Stockwerk oder Gebäudeteil oder aber auch ein Dach handeln. Eine weite Auskragung ist eine Geste, die in der zeitgenössischen Architektur gern als dramatisches Element eingesetzt wird.
Beschreibung
Aus baustatischer Sicht spricht man von einem Kragträger. Bautechnisch kann die Auskragung durch auskragende Decken, Kragsteine, Konsolen oder im Mauerwerksbau durch abgetreppte Mauerschichten realisiert werden. Die heutige Bautechnik ermöglicht durch den Einsatz von komplexen Berechnungsmethoden und sehr belastbaren Materialien enorme Spannweiten.
Im Mittelalter wurde diese Technik häufig bei Fachwerkhäusern verwendet, um bei geringer Grundfläche des Gebäudes in den Stockwerken eine größere Fläche zu erhalten. Häufig wurde von Stockwerk zu Stockwerk weiter ausgekragt.
Auskragende Bauteile, welche die Dämmebene eines Gebäudes durchbrechen, bilden Wärmebrücken und sind daher aus bauphysikalischer Sicht problematisch. Ein klassisches Beispiel sind Balkone aus Stahlbeton, die als Teil der Geschossdecke auskragen. Dieser Problematik ist mit geeigneten Maßnahmen (wie zum Beispiel Schöck-Isokorb oder umlaufender Dämmung) zu begegnen, um Bauschäden zu vermeiden.[2]
Fachwerk mit auskragendem oberem Stockwerk und Knaggen (17. Jahrhundert)
Scheune mit auskragendem Obergeschoss in Tennessee
Auskragende Räume am Gebäude WOZOCO von MVRDV (1997)
Auskragendes Bauteil des Museum Liaunig (2008)
Einzelnachweise
- ↑ Hans Koepf, Günther Binding: Bildwörterbuch der Architektur (= Kröners Taschenausgabe. Band 194). 4., überarbeitete Auflage. Kröner, Stuttgart 2005, ISBN 3-520-19404-X.
- ↑ kfw/dena: Technischer Leitfaden (2008) (PDF; 1,5 MB)