Auslandshandelskammer

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Auslandshandelskammern, auch bilaterale Handelskammer, vertreten die Interessen von Firmen ihres Heimatlandes in einem anderen Land (z. B. Deutsche Handelskammer für Spanien; Handelskammer Schweiz-Litauen) und/oder die Förderung der wechselseitigen Unternehmensbeziehungen ganz allgemein. Insbesondere unterstützen sie Ansiedlungs- und Investitionsvorhaben sowie die Geschäftsanbahnung im Ausland und den Export durch ein Dienstleistungsangebot, das in einzelnen Fällen auch Routineaufgaben wie Buchhaltung und Gehaltsabrechnung einschließen kann.

Logo der Deutschen Auslandshandelskammern

Deutsche Auslandshandelskammern, kurz AHK sind in Ländern vertreten, die für die deutsche Wirtschaft von besonderem Interesse sind. Die ersten AHK wurde 1894 in Brüssel gegründet. Heute gibt es sie an 140 Standorten in 92 Ländern (Stand 2020[1]).

Organisationsformen

AHKs gibt es in drei Organisationsformen, je nachdem, wie es die rechtlichen Rahmenbedingungen in den Gastländern ermöglichen:

  • Bilaterale Auslandshandelskammern
    Dies sind Einrichtungen mit wirtschaftlicher Selbstverwaltung, die von Mitgliedsunternehmen mit Sitz in den jeweiligen Gastländern und in Deutschland getragen werden.
  • Delegationen und Repräsentanzen
    Delegationen und Repräsentanzen der Deutschen Wirtschaft sind in der Regel Übergangsformen auf dem Weg hin zur Gründung von weiteren bilateralen Auslandshandelskammern. Sie befinden sich in Staaten, in denen eine bilaterale Auslandshandelskammer rechtlich (noch) nicht zugelassen ist oder in denen eine Gründung gerade vorbereitet wird.

Funktionen

AHKs vereinen an ihren Standorten bis zu drei Funktionen. Sie sind:

  • Vertretung der Deutschen Wirtschaft
AHKs engagieren sich für die Außenwirtschaftsförderung der Bundesrepublik Deutschland im Auftrag der Bundesregierung.
  • Mitgliederorganisationen
Die bilateralen Auslandshandelskammern haben insgesamt über 40.000 Mitgliedsunternehmen. Darin sind auch Mehrfachmitgliedschaften enthalten. In allen AHKs sind darüber hinaus auch Industrie- und Handelskammern, kurz IHKs, unter den Mitgliedern vertreten. Daneben gibt es auch andere Wirtschaftsverbände und Institutionen, die sich den AHKs als Mitglieder angeschlossen haben. Auskunft darüber geben die Mitgliederverzeichnisse der einzelnen AHKs.
  • Dienstleister für Unternehmen
AHKs unterstützen die Marktinteressen deutscher Unternehmen im Gastland. Unter der Servicemarke „DEinternational“ bieten sie deutschen und ausländischen Unternehmen zum einen weltweit vergleichbare sowie je nach Standort spezifische Dienstleistungen an.
Konkret unterstützen die AHK deutsche und ausländische Investoren bei:
  • Marktinformationen aus erster Hand
  • Partner- und Kundensuche
  • dem Erreichen höherer Sichtbarkeit
  • Beratungen und Dienstleistungen rund um das Geschäft im Ausland.

Finanzierung

Die AHKs beziehen ihre Einnahmen zum größten Teil aus den unter ihrer Servicemarke „DEinternational“ angebotenen Dienstleistungen. Weitere Einnahmequellen sind die Beiträge der weltweit über 40.000 Mitglieder. Für die Wahrnehmung von Aufgaben der Außenwirtschaftsförderung im öffentlichen Interesse erhalten die AHKs außerdem sog. Zuwendungen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Partner

Die AHKs kooperieren in Deutschland eng mit dem BMWK, mit den deutschen Industrie- und Handelskammern, kurz IHKs (die in vielen Fällen auch Mitglieder in AHKs sind), sowie mit allen Fachverbänden, Messegesellschaften, Ländervereinen und allen weiteren Institutionen, die sich in der Außenwirtschaftsförderung engagieren. In den Gastländern kooperieren die AHKs eng mit den deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften, Generalkonsulaten), mit Germany Trade & Invest sowie mit allen relevanten einheimischen Akteuren der Politik, Verwaltung und Wirtschaft.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Über uns – Die Deutschen Auslandshandelskammern. In: www.ahk.de. Abgerufen am 9. Januar 2019.