Auszugshaus

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Ein für den Anger im sächsischen Naundorf typischer Dreiseithof. Links steht das Auszugshaus der Altenteiler, rechts das Wohnstallhaus des Gutsbesitzers, im Hintergrund die Scheune mit Durchfahrt auf die dahinterliegende Halbhufe.

Mit Auszugshaus, Austragshaus, Ausziehhaus, Ausnahm(s)haus, früher auch Abnahme oder Abnahmehaus[1] wird ein auf einer Hofstätte errichtetes kleineres Gebäude bezeichnet, das für die Altbauern (Altenteiler) errichtet wurde und nach der Übergabe des Hofes an die Erben jenen als Wohnstätte dient. Weitere Begriffe sind Ausgeding(e)haus, Auszügler, Nahrungshaus bzw. Korbhaus oder Stöckli (Schweizerdeutsch),[2] auch Ellerhaus oder, nach dem übergeordneten Vertrag, kurz Ausgedinge oder Altenteil.

Beschreibung

Austragshaus (Korbhaus) in Böhming im Altmühltal
Ein für die Kärntner Nockberge typisches Auszugshaus am Millstätter Berg
Stöckli in Zielebach im Kanton Bern

Die Übergabe des Hofes wird durch einen Vertrag geregelt, der als Ausgedinge, in Bayern als Austrag bezeichnet wird, da der bisherige Besitzer aus den Büchern „ausgetragen“ wird.

Die Bewohner des Austragshauses heißen Austrägler oder Altenteiler, seltener auch Nahrungsmänner bzw. -frauen, in Bayern Austragsvater/-mutter. Im Allgemeinen waren Austragshäuser nur auf wohlhabenderen Höfen vorhanden, auf ärmeren Höfen mussten sich die Austrägler mit einer Austragsstube begnügen. In einigen Landschaften, wie etwa dem Altmühljura, besaßen jedoch viele Höfe ein Austragshaus.

Korb- oder Austragshäuser sind in der Regel einfach und schlicht. Auf kleiner Grundfläche errichtet, sind sie jedoch häufig mehrstöckig. Oft wurden Teile des Gebäudes, in dem sich die Austragswohnung befand, als Nutzraum verwendet, auch ein kleiner Stall gehörte mitunter dazu, darin konnten die Austragseltern soweit ihre Kräfte es noch zuließen, (Klein-)Vieh für den eigenen Bedarf halten.

Siehe auch

  • Anerbenrecht, Vererbung eines landwirtschaftlichen Anwesens an einen einzigen Erben
  • Höfeordnung, Deutsches Bundesgesetz zur Erbschaftsregelung eines Bauernhofs
  • Leibgeding, Verpflichtung Naturalleistungen gegenüber einer Person bis zu deren Ableben zu erbringen
  • Pfründung (Schweiz) oder Altenteil (Österreich, Liechtenstein), Regelungen zur Altersversorgung des bisherigen Inhabers eines landwirtschaftlichen Betriebes
  • Wittum, gewidmetes Gut oder auch die Witwenversorgung aus dem Nachlass

Weblinks

Commons: Auszugshaus – Sammlung von Bildern

Einzelnachweise

  1. Abnahmehaus in Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm
  2. Hans Bickel, Christoph Landolt: Schweizerhochdeutsch. Wörterbuch der Standardsprache in der deutschen Schweiz. 2., vollständig überarbeitete und erweiterte Aufl. Hrsg. vom Schweizerischen Verein für die deutsche Sprache. Dudenverlag, Berlin 2018, S. 80.